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Sing mit bei der Weihnachtskantate „Mr. Scrooge“

Foto: Kristoffer Finn/VdM 

Du magst Lieder, bei denen die Zehen mitwippen? Melodien, die dir nicht mehr aus dem Kopf gehen? Du willst erst einmal ausprobieren, ob Chorsingen etwas für dich ist? Oder du singst schon viel und hast Lust auf was Neues? Dann sing mit bei der Weihnachtskantate „Mr. Scrooge“!

Die Meisten werden sie kennen: Charles Dickens Geschichte des geizigen Mr. Scrooge, der nichts von Weihnachten hält und auch anderen die Freude am Fest nicht gönnt. In der Weihnachtsnacht wird er von drei Geistern besucht, die ihn auf eine Reise in das Weihnachten der Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft mitnehmen. Der Komponist Steve Pogson hat diese Geschichte in eine Kantate mit mitreißenden Melodien und schwungvollen Rhythmen verwandelt.

Im Musikschulchor können Kinder ab 12 Jahren, Jugendliche und Erwachsene mitsingen, egal ob mit oder ohne Chorerfahrung. Voraussetzung ist nur Freude am Singen und der regelmäßige Besuch der Proben.

Probenzeitraum

September – November 2022

Probenzeit

donnerstags, 18.15 – 19.00 Uhr

Probenort

Musikschule, Schulteil Altenburg, Raum 2.3

Aufführung

03.12.2022 Brüderkirche Altenburg

Chorleiterinnen

Christine Burger und Josephine Püschel

Gebühr

15,00 Euro monatlich

Zahlbar per Lastschrift oder Überweisung, fällig zum 15. des Monats auch in Ferienzeiten nach Erhalt des Gebührenbescheides durch die Musikschulverwaltung. Für Musikschüler, die bereits im Einzel-/Gruppenunterricht an der Musikschule aktiv sind, ist der Chor kostenlos.

So einfach geht´s - jetzt gleich online für den Chor anmelden

Sie können sich oder Ihr Kind jederzeit schnell und einfach über das Onlineformular auf unserer Webseite für das Fach „Chor“ anmelden. Nach Ihrer Anmeldung meldet sich unsere Chorleiterin und stimmt den ersten Unterrichtstermin mit Ihnen ab. Ein Schuljahr läuft in der Regel vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres. Anmeldungen sind unabhängig davon ganzjährig möglich.

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Zahlungsmethoden

Die Gebühren sind zum 15. eines jeden Monats fällig und können wahlweise per Lastschrift oder Dauerauftrag/Überweisung gezahlt werden. Die Zahlungsdaten erhalten Sie mit dem Gebührenbescheid per Post.

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Eine ordentliche Kündigung ist zum 28.02. oder 31.07. eines Schuljahres mit einer Frist von einem Monat möglich. Außerordentliche Kündigungen sind gemäß § 7 Abs. 2, 3 der Satzung möglich.
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