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Foto: Sandie Peters/Unsplash.com

Dudelsack­ensemble

Über das Dudelsackensemble

Freunde mittelalterlicher Musik haben in der Musikschule Altenburger Land die Möglichkeit, gemeinsam Dudelsack einstimmig oder mehrstimmig zu spielen.

Dafür sind Vorkenntnisse speziell im Hümmelchen erwünscht. Bei diesem Instrument handelt es sich um einen leise klingenden, leicht spielbaren Kammerdudelsack.

Das Repertoire umfasst mittelalterliche Stücke, Folkmusik sowie irisches und schottisches Liedgut. Auch ehemalige Schüler und Schülerinnen sind hier herzlich willkommen.

Alter
Kinder, Erwachsene, ehemalige Schüler/innen mit Vorkenntnissen im Hümmelchen

Unterrichtsort
Schulteil Altenburg

Turnus
wöchentlich

Leitung
Karin Beier

Preise im Überblick

Die Unterrichtsgebühr wird in zwei Stufen für Kinder und Jugendliche oder Erwachsene erhoben. Die Unterrichtsgebühr ist monatlich und auch in den unterrichtsfreien Ferienzeiten zu zahlen. Bitte lesen Sie vor Unterrichtsbeginn zusätzlich die weiteren Bestimmungen unserer Gebührenordnung und Satzung.

Stufe I – Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienst Leistende (bei Vorliegen eines entsprechenden schriftlichen Nachweises)

Stufe II – Erwachsene
Erwachsene ab 18 Jahre, die nicht in Stufe I fallen

Ensemblefachpro Monat
Stufe I - Kinder und Jugendliche
ohne Einzel- oder Gruppenunterricht
13,00 Euro
Stufe II - Erwachsene
ohne Einzel- oder Gruppenunterricht
18,00 Euro
Stufe I oder II
im Einzel- oder Gruppenunterricht
0,00 Euro

Termine im Überblick

Unterrichtsort

Wochentag

Uhrzeit

Raum

Lehrkraft

Schulteil Altenburg

mittwochs

16.00 – 16.45 Uhr

Raum 3.6

Karin Beier

Zahlung

Zahlungsmethoden und Gebührenbescheid
Die Gebühren sind satzungsgemäß zum 15. eines jeden Monats und auch in Ferienzeiten (Thüringen) fällig. Die Gebühren sind unbar nach Erhalt des Gebührenbescheides zu zahlen, vorzugsweise per Lastschrift.

Die Schüler- und Zahlungsdaten (Mandatsreferenz) werden Ihnen mit dem Gebührenbescheid durch die Musikschulverwaltung mitgeteilt.

Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist schriftlich zum 28.02. (bzw. 29.02.) oder 31.07. eines Schuljahres mit einer Frist von vier Wochen möglich. Außerordentliche Kündigungen sind schriftlich gemäß § 7 Abs. 2, 3 der Satzung möglich.

Nutzen Sie für die Abmeldung unser Onlineformular, alternativ ist die Abmeldung per Brief oder E-Mail möglich.

Anmeldung

Jetzt online anmelden – so einfach geht’s

Sie können sich oder Ihr Kind jederzeit schnell und einfach über das Onlineformular auf unserer Webseite anmelden. Ist ein Platz im gewünschten Unterrichtsfach verfügbar, erhalten Sie von uns schnellstmöglich Bescheid. Die für Sie zuständige Lehrkraft wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen ersten Kennenlerntermin zu vereinbaren.

Sollte gerade kein Platz frei sein, nehmen wir Sie kostenfrei und unverbindlich in unsere Warteliste auf und informieren Sie darüber per E-Mail. Sie erhalten dann von uns zu gegebener Zeit Bescheid, wenn wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können.