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Tenorhorn

Unterricht im Fach Tenorhorn

Das Tenorhorn, bekannt für seinen warmen und vollen Klang, ist ein fester Bestandteil vieler Blasorchester und Musikgruppen. An der Musikschule Altenburger Land bieten wir spezialisierten Unterricht für dieses vielseitige Blechblasinstrument, das sowohl für Anfänger als auch für fortgeschrittene Musiker geeignet ist. Unser Ziel ist es, jedem Schüler die technischen Fähigkeiten und das musikalische Verständnis zu vermitteln, das notwendig ist, um dieses einzigartige Instrument meistern zu können.

Die Vorteile des Tenorhornlernens
Das Spielen des Tenorhorns bietet zahlreiche musikalische und persönliche Vorteile. Es fördert die Lungenkapazität und die Atemtechnik, was nicht nur die musikalische Ausführung verbessert, sondern auch allgemein zur Gesundheit beiträgt. Darüber hinaus schult das Tenorhorn das musikalische Gehör in Bezug auf Harmonie und Klangfarbe, was essentiell für das Zusammenspiel in Gruppen ist. Das Erlernen dieses Instruments stärkt zudem die sozialen und kooperativen Fähigkeiten, da es häufig in Ensembles gespielt wird.

Tenorhornunterricht für Kinder
Kinder können im Tenorhornunterricht ihre musikalische Reise fortsetzen und auf den Grundlagen aufbauen, die sie möglicherweise schon mit der Blockflöte erlernt haben. Der Unterricht konzentriert sich auf die Entwicklung grundlegender Fertigkeiten wie das Lesen von Noten, die richtige Haltung und Atmung sowie das Spielen einfacher Lieder. Durch das Erlernen des Tenorhorns erweitern Kinder ihre musikalischen Fähigkeiten und ihre Fähigkeit, sich in einem musikalischen Ensemble zu integrieren.

Tenorhornunterricht für Anfänger
Unser Tenorhornunterricht für Anfänger zielt darauf ab, eine solide musikalische Grundlage zu schaffen. Die Schüler lernen, wie man das Instrument korrekt hält, die richtige Atemtechnik anwendet und klare und konsistente Töne erzeugt. Schritt für Schritt bauen die Lehrkräfte auf diesen Grundlagen auf, um den Schülern zu ermöglichen, sich technisch zu verbessern und ein Repertoire an Musikstücken zu entwickeln, das sie motiviert und inspiriert.

Tenorhornunterricht für Fortgeschrittene
Für fortgeschrittene Schüler erweitert der Tenorhornunterricht das technische Können und vertieft das musikalische Verständnis. Die Schüler arbeiten an fortgeschrittenen Techniken wie der Dynamiksteuerung, der Verfeinerung des Tons und der Erweiterung ihres musikalischen Ausdrucks. Individuelle Förderung und die Möglichkeit, in Ensembles und bei öffentlichen Auftritten zu spielen, helfen den Schülern, ihre Fähigkeiten in einem breiteren musikalischen Kontext zu demonstrieren.

Der Tenorhornunterricht an der Musikschule Altenburger Land ist darauf ausgerichtet, Schülern aller Altersstufen eine umfassende musikalische Ausbildung zu bieten. Wenn Sie oder Ihr Kind Interesse an diesem faszinierenden Instrument haben, kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder melden Sie sich direkt an. Lassen Sie sich von der reichen Klangwelt des Tenorhorns begeistern und werden Sie Teil unserer musikalischen Gemeinschaft.

Unterrichtsdauer
Der Unterricht beginnt grundsätzlich mit 30 Minuten pro Woche zu einer zwischen Ihnen und der Lehrkraft zuvor abgestimmten Zeit und kann später je nach Unterrichtsfortschritt in Abstimmung mit der Lehrkraft auf 45 Minuten pro Woche erhöht werden. Alternativ kann der Unterricht auch als Gruppenunterricht mit zwei Schülern zu 45 Minuten pro Woche erteilt werden.

Ein Schuljahr läuft vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres. Anmeldungen sind davon unabhängig ganzjährig möglich. In Ferienzeiten des Bundeslandes Thüringen findet kein Unterricht statt.

Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung und entsprechender Leistungsbereitschaft können zusätzlich kostenfreien Förderunterricht erhalten. Dies setzt satzungsgemäß die Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Altenburger Land voraus.

Alter
ab 7-8 Jahre

Mögliche Unterrichtsorte
Schulteil Altenburg
Schulteil Schmölln
Unterrichtsstätte Gößnitz

Mietinstrument
Tenorhörner können in unterschiedlichen Größen ausgeliehen werden. Die Mietgebühr beträgt ab 4,00 Euro bis 15,00 Euro pro Monat, abhängig vom Wert des Leihinstrumentes und ist zusätzlich zur Unterrichtsgebühr zu zahlen.

Dazu wird eine gesonderte Mietvereinbarung (Gebrauchsüberlassung) mit der Musikschule geschlossen, die Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid erhalten. Darin finden Sie die Bezeichnung des Leihinstrumentes mit Inventarnummer sowie die Angabe der monatlich zu zahlenden Mietgebühr. Bitte beachten Sie, dass die Mietgebühr ab dem Monat der Ausgabe bis einschließlich dem Monat der Rückgabe des Leihinstrumentes fällig wird.

Lehrkräfte
Die Musikschule verfügt über hochqualifiziertes Lehrpersonal, dass stets mit hohem Engagement und Hingabe den Unterricht gestaltet und die zielgerichtete Weiterentwicklung der insgesamt mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler aktiv im Blick behält. So ist es möglich, dass unsere Schüler erfolgreich Leistungsabschlüsse belegen, bei Wettbewerben ihre sehr gute Ausbildung bestätigen und auf zahlreichen Konzerten ihr Können präsentieren.

Unsere Musikpädagogen und -pädagoginnen können Sie in unserer Lehrerübersicht kennenlernen. Bei welcher Lehrkraft Sie Unterricht erhalten, richtet sich nach den freien Kapazitäten unserer Lehrkräfte zum gewünschten Unterrichtsbeginn und wird von der Schulleitung festgelegt.

Aufgrund der hohen Nachfrage besteht bei diesem Instrument derzeit eine längere Wartezeit für freie Unterrichtsplätze. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie weitere Instrumente zur Auswahl.

Preise im Überblick

Die Unterrichtsgebühr ist abhängig von der Unterrichtsform sowie Zeitdauer und wird in zwei Stufen für Kinder und Jugendliche oder Erwachsene erhoben. Die Unterrichtsgebühr ist monatlich und auch in den unterrichtsfreien Ferienzeiten zu zahlen. Bitte lesen Sie vor Unterrichtsbeginn zusätzlich die weiteren Bestimmungen unserer Gebührenordnung und Satzung.

Stufe I – Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienst Leistende (bei Vorliegen eines entsprechenden schriftlichen Nachweises)

DauerEinzel­unterrichtGruppen­unterricht
30 Min./Woche40,- Euro pro Monat-
45 Min./Woche50,- Euro pro Monat33,- Euro pro Monat

Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührenordnung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %

Sozialleistungsempfänger mit Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zahlen für den bewilligten Leistungszeitraum maximal 10,00 Euro pro Monat. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides mit der Anmeldung. Folgebescheide sind der Musikschule selbstständig und unaufgefordert einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum die Sozialermäßigung zu erhalten. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten.

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Stufe ll – Erwachsene

Erwachsene ab 18 Jahren, die nicht in Stufe l fallen.

DauerEinzel­unterrichtGruppen­unterricht
30 Min./Woche55,- Euro pro Monat-
45 Min./Woche75,- Euro pro Monat50,- Euro pro Monat

Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührenordnung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %

Sozialleistungsempfänger mit Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zahlen für den bewilligten Leistungszeitraum maximal 50 % des maßgeblichen Gebührensatzes. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides mit der Anmeldung. Folgebescheide sind der Musikschule selbstständig und unaufgefordert einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum die Sozialermäßigung zu erhalten. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten.

Anmeldung

Jetzt online anmelden – so einfach geht’s

Sie können sich oder Ihr Kind jederzeit schnell und einfach über das Onlineformular auf unserer Webseite anmelden. Ist ein Platz im gewünschten Unterrichtsfach verfügbar, erhalten Sie von uns schnellstmöglich Bescheid. Die für Sie zuständige Lehrkraft wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen ersten Kennenlerntermin zu vereinbaren.

Sollte gerade kein Platz frei sein, nehmen wir Sie kostenfrei und unverbindlich in unsere Warteliste auf und informieren Sie darüber per E-Mail. Sie erhalten dann von uns zu gegebener Zeit Bescheid, wenn wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können.

Zahlung

Zahlungsmethoden und Gebührenbescheid
Die Gebühren sind zum 15. eines jeden Monats – auch in Ferienzeiten (Thüringen) – fällig und können wahlweise per Lastschrift oder Dauerauftrag/Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides gezahlt werden.

Die Schüler- und Zahlungsdaten sowie die Lastschriftvereinbarung erhalten Sie mit dem Gebührenbescheid per Post durch die Musikschulverwaltung.

Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist zum 28.02. oder 31.07. eines Schuljahres mit einer Frist von vier Wochen möglich. Außerordentliche Kündigungen sind gemäß § 7 Abs. 2, 3 der Satzung möglich.

Nutzen Sie für die Abmeldung unser Onlineformular, das Ihnen den nächst möglichen Kündigungstermin automatisch anzeigt.