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Laute

Unterricht im Fach Laute

(VORÜBERGEHEND NICHT IM ANGEBOT.)

In unserer Musikschule heißen wir alle willkommen, die sich für ungewöhnliche Zupfinstrumente und die faszinierende Welt der historischen Zupfinstrumente interessieren. Hier bekommen Sie einen Einblick in den Unterricht im Fach Laute und Historische Zupfinstrumente. Entdecken Sie die verschiedenen Arten dieser Instrumente, die Epochen, in denen sie eine wichtige Rolle spielten, und die Vorteile, die das Erlernen dieser einzigartigen Instrumente mit sich bringt. Der Unterricht im Fach Laute beginnt in der Regel ab 6 Jahre, ähnlich wie bei der Gitarre.

Historische Zupfinstrumente – Eine Vielfalt an Klängen
Historische Zupfinstrumente sind ein ungewöhnliches, aber äußerst reizvolles Spektrum von Instrumenten. Zu den verschiedenen Arten gehören die Renaissancelaute, Renaissancegitarre, Erzlaute, Barocklaute, Barockgitarre, Theorbe und Mandoline, von denen jede ihre eigene einzigartige Klangwelt und Stimmung hat. Am häufigsten gespielt werden die Renaissancelaute, Barockgitarre und Theorbe. Die musikalische Epoche, in der diese Instrumente eine bedeutende Rolle spielten, erstreckt sich vom 14. Jahrhundert bis 1750, von der Zeit des Mittelalters bis zum Klassizismus. Historische Zupfinstrumente wurden für ein breites Spektrum von Musikarten genutzt, von einstimmigen Melodien und Solostücken bis hin zur Kunst des Generalbass-Spielens in der Kammermusik.

Die Vorteile historischer Zupfinstrumente
Historische Zupfinstrumente sind einzigartig in vielerlei Hinsicht und bieten eine Fülle von Vorteilen:

  • Orchesterinstrument: Sie können in einem Orchester oder in kammermusikalischen Ensembles gespielt werden.
  • Seltenheit und Exklusivität: Die Kunst des Spielens historischer Zupfinstrumente wird heute nur an wenigen Hochschulen gelehrt, da es nur wenige Pädagogen und professionelle Lautenisten gibt. Es ist kein Lehrfach an Musikgymnasien oder Konservatorien.
  • Wiederbelebung der Tradition: In den letzten Jahren hat die Laute eine Art Wiedergeburt erlebt, aber es gibt immer noch eine große Generationslücke und Lautenisten unter 20 Jahren sind eine Seltenheit.
  • Keine Noten am Anfang: Anders als bei vielen anderen Instrumenten wird zu Beginn aus Tabulaturen und historischen Manuskripten gespielt.
  • Reichhaltiges Repertoire: Die Solostücke sind oft nur zweistimmig, was das Repertoire zugänglicher macht. Zudem spielt die Improvisation eine wichtige Rolle, basierend auf historischen Tanzformen, die heutzutage nur noch im Jazz zu finden sind.
  • Generalbass und Musiktheorie: Die Technik des Generalbass-Spielens, typisch für die Barockmusik, ermöglicht eine umfassende Auseinandersetzung mit der Musiktheorie.

Unterricht für Kinder
Kinder lernen anfangs ohne Noten und können spielerisch die Welt der historischen Zupfinstrumente erkunden.

Unterricht für Anfänger
Anfänger erhalten eine fundierte Ausbildung in den Grundlagen und verschiedenen Zupftechniken, lernen unterschiedliche Tabulaturen kennen und können Solostücke spielen.

Unterricht für Fortgeschrittene
Für Fortgeschrittene spielt die Musiktheorie eine wichtige Rolle, Sie vertiefen ihr Verständnis durch Verzierungs- und Kadenzenlehre sowie die Beherrschung des Generalbass-Spiels.

Historische Zupfinstrumente eröffnen eine faszinierende Welt der Klänge und Kreativität. Wenn Sie daran interessiert sind, diese einzigartigen Instrumente zu erlernen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und Ihr Abenteuer mit der Laute zu beginnen.

Unterrichtsdauer
Der Unterricht beginnt grundsätzlich mit 30 Minuten pro Woche zu einer zwischen Ihnen und der Lehrkraft zuvor abgestimmten Zeit und kann später je nach Unterrichtsfortschritt in Abstimmung mit der Lehrkraft auf 45 Minuten pro Woche erhöht werden. Alternativ kann der Unterricht auch als Gruppenunterricht mit zwei Schülern zu 45 Minuten pro Woche erteilt werden.

Ein Schuljahr läuft vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres. Anmeldungen sind davon unabhängig ganzjährig möglich. In Ferienzeiten des Bundeslandes Thüringen findet kein Unterricht statt.

Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung und entsprechender Leistungsbereitschaft können zusätzlich kostenfreien Förderunterricht erhalten. Dies setzt satzungsgemäß die Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Altenburger Land voraus.

Alter
ab 6 Jahre

Mögliche Unterrichtsorte
Schulteil Altenburg
Schulteil Schmölln

Mietinstrument
Lauten können aktuell leider nicht ausgeliehen werden, so dass Sie ein eigenes Instrument benötigen. Unsere Lehrkräfte geben gern wichtige Tipps für die Anschaffung historischer Zupfinstrumente.

Lehrkräfte
Die Musikschule verfügt über hochqualifiziertes Lehrpersonal, dass stets mit hohem Engagement und Hingabe den Unterricht gestaltet und die zielgerichtete Weiterentwicklung der insgesamt mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler aktiv im Blick behält. So ist es möglich, dass unsere Schüler erfolgreich Leistungsabschlüsse belegen, bei Wettbewerben ihre sehr gute Ausbildung bestätigen und auf zahlreichen Konzerten ihr Können präsentieren.

Unsere Musikpädagogen und -pädagoginnen können Sie in unserer Lehrerübersicht kennenlernen. Bei welcher Lehrkraft Sie Unterricht erhalten, richtet sich nach den freien Kapazitäten unserer Lehrkräfte zum gewünschten Unterrichtsbeginn und wird von der Schulleitung festgelegt.

Aufgrund der hohen Nachfrage besteht bei diesem Instrument derzeit eine längere Wartezeit für freie Unterrichtsplätze. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie weitere Instrumente zur Auswahl.

Preise im Überblick

Die Unterrichtsgebühr wird in zwei Tarifen für Kinder und Jugendliche oder Erwachsene erhoben, ist abhängig von der Dauer der Unterrichtseinheit und ob der Unterricht einzeln oder als Gruppe zu zwei Schülern erteilt wird. Die Unterrichtsgebühr ist monatlich und auch in den unterrichtsfreien Ferienzeiten zu zahlen. Bitte lesen Sie vor Unterrichtsbeginn zusätzlich die weiteren Bestimmungen unserer Gebührensatzung und Satzung.
Die Unterrichtsgebühren sind förderfähig im Sinne der Gewährung von Bedarfen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Berechtigte können bei der Musikschule eine Bestätigung auf den Formularen des jeweiligen Leistungsträgers (z.B. JobCenter) anfragen.

Schülertarif (Kinder und Jugendliche)

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler, Lehrlinge, Auszubildende, Studenten, Bundesfreiwilligendienst Leistende bei Vorliegen eines entsprechenden schriftlichen Nachweises. Nachweise für die Berechtigung und Verlängerung dieser Einstufung sind der Musikschulverwaltung selbstständig, unaufgefordert und rechtzeitig schriftlich einzureichen. Es zählt das Posteingangsdatum.

DauerEinzel­unterrichtGruppen­unterricht
30 Min. pro Woche45,- Euro pro Monat-
45 Min. pro Woche55,- Euro pro Monat35,- Euro pro Monat

Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührensatzung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %

Die Reihenfolge der Person richtet sich nach der jeweils höchsten geschuldeten Gebühr. Zusätzliche Mehrfachbelegungen von Instrumental- und Vokalfächern sind mit 100 % des Gebührensatzes zu entrichten.

Erhält der Gebührenschuldner Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe nach dem SGB IX oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), so sind für den vollen Monat des Leistungsbezuges nach SGB II, SGB XII, SGB IX bzw. AsylbLG jeweils nur maximal 15,00 Euro monatlich nach dieser Satzung für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu zahlen. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII, SGB IX bzw. AsylbLG erhalten. Geeignete Nachweise für die jeweilige Berechtigung (z.B. Bescheide) sind der Musikschulverwaltung bei Anmeldung selbstständig, unaufgefordert und schriftlich einzureichen. Folgebescheide derartiger Leistungen sind der Musikschulverwaltung selbstständig, unaufgefordert und rechtzeitig schriftlich einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum Anspruch auf die Sozialermäßigung zu erhalten. Es zählt das Posteingangsdatum.

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Erwachsenentarif

Erwachsene ab 18 Jahre, die nicht in den Schülertarif fallen

DauerEinzel­unterrichtGruppen­unterricht
30 Min. pro Woche60,- Euro pro Monat-
45 Min. pro Woche80,- Euro pro Monat55,- Euro pro Monat

Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührensatzung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %

Die Reihenfolge der Person richtet sich nach der jeweils höchsten geschuldeten Gebühr. Zusätzliche Mehrfachbelegungen von Instrumental- und Vokalfächern sind mit 100 % des Gebührensatzes zu entrichten.

Erhält der Gebührenschuldner Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe nach dem SGB IX oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), so sind für den vollen Monat des Leistungsbezuges nach SGB II, SGB XII, SGB IX bzw. AsylbLG jeweils nur 60% des maßgeblichen monatlichen Gebührensatzes nach dieser Satzung zu zahlen. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII, SGB IX bzw. AsylbLG erhalten. Geeignete Nachweise für die jeweilige Berechtigung (z.B. Bescheide) sind der Musikschulverwaltung bei Anmeldung selbstständig, unaufgefordert und schriftlich einzureichen. Folgebescheide derartiger Leistungen sind der Musikschulverwaltung selbstständig, unaufgefordert und rechtzeitig schriftlich einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum Anspruch auf die Sozialermäßigung zu erhalten. Es zählt das Posteingangsdatum.

Anmeldung

Jetzt online anmelden – so einfach geht’s

Sie können sich oder Ihr Kind jederzeit schnell und einfach über das Onlineformular auf unserer Webseite anmelden. Ist ein Platz im gewünschten Unterrichtsfach verfügbar, erhalten Sie von uns schnellstmöglich Bescheid. Die für Sie zuständige Lehrkraft wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen ersten Kennenlerntermin zu vereinbaren.

Sollte gerade kein Platz frei sein, nehmen wir Sie kostenfrei und unverbindlich in unsere Warteliste auf und informieren Sie darüber per E-Mail. Sie erhalten dann von uns zu gegebener Zeit Bescheid, wenn wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können.

Zahlung

Zahlungsmethoden und Gebührenbescheid
Die Gebühren sind satzungsgemäß zum 15. eines jeden Monats und auch in Ferienzeiten (Thüringen) fällig. Die Gebühren sind unbar nach Erhalt des Gebührenbescheides zu zahlen, vorzugsweise per Lastschrift.

Die Schüler- und Zahlungsdaten (Mandatsreferenz) werden Ihnen mit dem Gebührenbescheid durch die Musikschulverwaltung mitgeteilt.

Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist schriftlich zum 28.02. (bzw. 29.02.) oder 31.07. eines Schuljahres mit einer Frist von vier Wochen möglich. Außerordentliche Kündigungen sind schriftlich gemäß § 7 Abs. 2, 3 der Satzung möglich.

Nutzen Sie für die Abmeldung unser Onlineformular, alternativ ist die Abmeldung per Brief oder E-Mail möglich.