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Foto: KampradMedia, Altenburg

Orgel

Unterricht im Fach Orgel

Die Orgel der Altenburger Brüderkirche, ein Meisterwerk erbaut im Jahre 1905 von der Orgelbaufirma Wilhelm Sauer, ist ein Kernstück unserer musikalischen Ausbildung. Diese Orgel, repräsentativ für das herausragende Handwerk einer der führenden Orgelbaufirmen Deutschlands, besteht aus etwa 3400 Pfeifen und 50 Registern, die über drei Manuale und ein Pedal bedient werden. Ihr ausgeklügeltes pneumatisches System ermöglicht es, dass Luftimpulse die musikalischen Befehle präzise an die Pfeifen übermitteln – ein beeindruckendes Beispiel für die Technik ihrer Zeit.

Die Besonderheiten der Orgel der Altenburger Brüderkirche
Die komplexe Bauweise dieser Orgel, die mit einem pneumatischen Übertragungssystem ausgestattet ist, stellt ein faszinierendes Studienobjekt dar. Diese Technik, die in der damaligen Zeit modern war, benutzt Hunderte von Röhren, um die Tastenanschläge des Organisten an die Pfeifen weiterzuleiten. Dies ermöglicht eine extrem präzise und responsive Spielweise, die von außen nicht sichtbar ist, aber in der musikalischen Ausführung umso mehr beeindruckt.

Orgelunterricht für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche können ab einem Alter, in dem sie das Pedal der Orgel erreichen können – in der Regel zwischen 11 und 13 Jahren – mit dem Orgelspiel beginnen. Der Unterricht fördert nicht nur ihre motorischen und koordinativen Fähigkeiten, sondern stärkt auch das Konzentrationsvermögen und die Kreativität durch das Erlernen des vielschichtigen Instrumentes.

Orgelunterricht für Anfänger
Für Anfänger ist das Verständnis der grundlegenden Pedaltechniken und die Einführung in das Zusammenspiel von Händen und Füßen der erste Schritt. Obwohl Vorkenntnisse im Klavierspiel hilfreich sind, ist der Einstieg auch ohne diese möglich. Unsere Lehrkräfte gestalten den Unterricht individuell, um jedem Schüler einen optimalen Start zu ermöglichen.

Orgelunterricht für Fortgeschrittene
Fortgeschrittene Schüler vertiefen ihre Fertigkeiten in der Orgelmusik durch das Studium anspruchsvollerer Stücke und erlernen fortgeschrittene Techniken wie die kunstvolle Registrierung und improvisatorische Elemente. Das Ziel ist, ein umfassendes Beherrschen des Instruments zu erreichen, die es den Schülern ermöglicht, sowohl solo als auch im Ensemble zu brillieren.

Unser Orgelunterricht an der Musikschule Altenburger Land bietet eine einzigartige Möglichkeit, tief in die Welt der Orgelmusik einzutauchen, unterstützt durch ein historisch und technisch bedeutendes Instrument. Kontaktieren Sie uns, um mehr über den Orgelunterricht zu erfahren oder eine Probestunde zu vereinbaren. Erleben Sie die majestätische Klangwelt der Orgel in der Altenburger Brüderkirche.

Unterrichtsdauer
Der Unterricht beginnt grundsätzlich mit 30 Minuten pro Woche zu einer zwischen Ihnen und der Lehrkraft zuvor abgestimmten Zeit und kann später je nach Unterrichtsfortschritt in Abstimmung mit der Lehrkraft auf 45 Minuten pro Woche erhöht werden. Alternativ kann der Unterricht auch als Gruppenunterricht mit zwei Schülern zu 45 Minuten pro Woche erteilt werden.

Ein Schuljahr läuft vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres. Anmeldungen sind davon unabhängig ganzjährig möglich. In Ferienzeiten des Bundeslandes Thüringen findet kein Unterricht statt.

Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung und entsprechender Leistungsbereitschaft können zusätzlich kostenfreien Förderunterricht erhalten. Dies setzt satzungsgemäß die Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Altenburger Land voraus.

Alter
ab 11 Jahre

Mögliche Unterrichtsorte
Brüderkirche Altenburg

Mietinstrument
nicht verfügbar

Lehrkräfte
Die Musikschule verfügt über hochqualifiziertes Lehrpersonal, dass stets mit hohem Engagement und Hingabe den Unterricht gestaltet und die zielgerichtete Weiterentwicklung der insgesamt mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler aktiv im Blick behält. So ist es möglich, dass unsere Schüler erfolgreich Leistungsabschlüsse belegen, bei Wettbewerben ihre sehr gute Ausbildung bestätigen und auf zahlreichen Konzerten ihr Können präsentieren.

Unsere Musikpädagogen und -pädagoginnen können Sie in unserer Lehrerübersicht kennenlernen. Bei welcher Lehrkraft Sie Unterricht erhalten, richtet sich nach den freien Kapazitäten unserer Lehrkräfte zum gewünschten Unterrichtsbeginn und wird von der Schulleitung festgelegt.

Preise im Überblick

Die Unterrichtsgebühr ist abhängig von der Unterrichtsform sowie Zeitdauer und wird in zwei Stufen für Kinder und Jugendliche oder Erwachsene erhoben. Die Unterrichtsgebühr ist monatlich und auch in den unterrichtsfreien Ferienzeiten zu zahlen. Bitte lesen Sie vor Unterrichtsbeginn zusätzlich die weiteren Bestimmungen unserer Gebührenordnung und Satzung.

Stufe I – Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienst Leistende (bei Vorliegen eines entsprechenden schriftlichen Nachweises)

DauerEinzel­unterrichtGruppen­unterricht
30 Min./Woche40,- Euro pro Monat-
45 Min./Woche50,- Euro pro Monat33,- Euro pro Monat

Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührenordnung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %

Sozialleistungsempfänger mit Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zahlen für den bewilligten Leistungszeitraum maximal 10,00 Euro pro Monat. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides mit der Anmeldung. Folgebescheide sind der Musikschule selbstständig und unaufgefordert einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum die Sozialermäßigung zu erhalten. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten.

Foto: KampradMedia, Altenburg

Stufe ll – Erwachsene

Erwachsene ab 18 Jahren, die nicht in Stufe l fallen.

DauerEinzel­unterrichtGruppen­unterricht
30 Min./Woche55,- Euro pro Monat-
45 Min./Woche75,- Euro pro Monat50,- Euro pro Monat

Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührenordnung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %

Sozialleistungsempfänger mit Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zahlen für den bewilligten Leistungszeitraum maximal 50 % des maßgeblichen Gebührensatzes. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides mit der Anmeldung. Folgebescheide sind der Musikschule selbstständig und unaufgefordert einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum die Sozialermäßigung zu erhalten. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten.

Anmeldung

Jetzt online anmelden – so einfach geht’s

Sie können sich oder Ihr Kind jederzeit schnell und einfach über das Onlineformular auf unserer Webseite anmelden. Ist ein Platz im gewünschten Unterrichtsfach verfügbar, erhalten Sie von uns schnellstmöglich Bescheid. Die für Sie zuständige Lehrkraft wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen ersten Kennenlerntermin zu vereinbaren.

Sollte gerade kein Platz frei sein, nehmen wir Sie kostenfrei und unverbindlich in unsere Warteliste auf und informieren Sie darüber per E-Mail. Sie erhalten dann von uns zu gegebener Zeit Bescheid, wenn wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können.

Zahlung

Zahlungsmethoden und Gebührenbescheid
Die Gebühren sind zum 15. eines jeden Monats – auch in Ferienzeiten (Thüringen) – fällig und können wahlweise per Lastschrift oder Dauerauftrag/Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides gezahlt werden.

Die Schüler- und Zahlungsdaten sowie die Lastschriftvereinbarung erhalten Sie mit dem Gebührenbescheid per Post durch die Musikschulverwaltung.

Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist zum 28.02. oder 31.07. eines Schuljahres mit einer Frist von vier Wochen möglich. Außerordentliche Kündigungen sind gemäß § 7 Abs. 2, 3 der Satzung möglich.

Nutzen Sie für die Abmeldung unser Onlineformular, das Ihnen den nächst möglichen Kündigungstermin automatisch anzeigt.