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Foto: Kristoffer Finn/VdM

Nachwuchs­streichorchester

Über das Nachwuchsstreichorchester

Das Nachwuchsstreichorchester richtet sich an alle Kinder, die ein Streichinstrument – Violine, Viola, Violoncello oder Kontrabass – spielen können und vor allem Spaß daran haben, gemeinsam mit anderen Kindern zu musizieren.

Voraussetzung ist, dass sie das jeweilige Instrument bereits seit etwa zwei Jahren erlernen und spielen.

Nach dem Absolvieren des Nachwuchsstreichorchesters können die Kinder in das JugendSinfonieOrchester der Musikschule wechseln und dort weitere Orchestererfahrung sammeln.

Alter
ab 6 Jahre, Vorkenntnisse erforderlich

Unterrichtsort
Schulteil Altenburg

Turnus
wöchentlich

Leitung
Constanze Drinda

Preise im Überblick

Die Unterrichtsgebühr wird in zwei Stufen für Kinder und Jugendliche oder Erwachsene erhoben. Die Unterrichtsgebühr ist monatlich und auch in den unterrichtsfreien Ferienzeiten zu zahlen. Bitte lesen Sie vor Unterrichtsbeginn zusätzlich die weiteren Bestimmungen unserer Gebührenordnung und Satzung.

Stufe I – Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienst Leistende (bei Vorliegen eines entsprechenden schriftlichen Nachweises)

Stufe II – Erwachsene
Erwachsene ab 18 Jahre, die nicht in Stufe I fallen

Ensemblefachpro Monat
Stufe I - Kinder und Jugendliche
ohne Einzel- oder Gruppenunterricht
13,00 Euro
Stufe II - Erwachsene
ohne Einzel- oder Gruppenunterricht
18,00 Euro
Stufe I oder II
im Einzel- oder Gruppenunterricht
0,00 Euro

Termine im Überblick

Unterrichtsort

Wochentag

Uhrzeit

Raum

Lehrkraft

Schulteil Altenburg

mittwochs

18.15 – 19.00 Uhr

Raum 2.3

Constanze Drinda

Zahlung

Zahlungsmethoden und Gebührenbescheid
Die Gebühren sind zum 15. eines jeden Monats – auch in Ferienzeiten (Thüringen) – fällig und können wahlweise per Lastschrift oder Dauerauftrag/Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides gezahlt werden.

Die Schüler- und Zahlungsdaten sowie die Lastschriftvereinbarung erhalten Sie mit dem Gebührenbescheid per Post durch die Musikschulverwaltung.

Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist zum 28.02. oder 31.07. eines Schuljahres mit einer Frist von vier Wochen möglich. Außerordentliche Kündigungen sind gemäß § 7 Abs. 2, 3 der Satzung möglich.

Nutzen Sie für die Abmeldung unser Onlineformular, das Ihnen den nächst möglichen Kündigungstermin automatisch anzeigt.

Anmeldung

Jetzt online anmelden – so einfach geht’s

Sie können sich oder Ihr Kind jederzeit schnell und einfach über das Onlineformular auf unserer Webseite anmelden. Ist ein Platz im gewünschten Unterrichtsfach verfügbar, erhalten Sie von uns schnellstmöglich Bescheid. Die für Sie zuständige Lehrkraft wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen ersten Kennenlerntermin zu vereinbaren.

Sollte gerade kein Platz frei sein, nehmen wir Sie kostenfrei und unverbindlich in unsere Warteliste auf und informieren Sie darüber per E-Mail. Sie erhalten dann von uns zu gegebener Zeit Bescheid, wenn wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können.