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Tuba

Unterricht im Fach Tuba

Die Tuba, als das tiefste aller Blechblasinstrumente, spielt eine fundamentale Rolle in Orchestern, Blaskapellen und vielen anderen musikalischen Zusammenhängen. An der Musikschule Altenburger Land bieten wir spezialisierten Tubaunterricht für Musiker aller Kenntnisstufen. Unser Lehrplan ist darauf ausgerichtet, nicht nur die Fähigkeiten im Umgang mit diesem beeindruckenden Instrument zu schärfen, sondern auch ein tiefes musikalisches Verständnis und eine starke technische Grundlage zu entwickeln.

Warum Tuba lernen?
Das Spielen der Tuba bietet zahlreiche Vorteile. Es erfordert und fördert eine außergewöhnliche Atemtechnik und Lungenkapazität, was insgesamt die körperliche Gesundheit stärkt. Tuba-Spieler lernen, mit tiefer, resonanter Kraft zu spielen, was die musikalische Präsenz und das Gehör für Klangfarben und Harmonien verbessert. Die Tuba ist zudem ein zentrales Instrument in der Ensemblearbeit und fördert wichtige soziale und musikalische Fähigkeiten wie das Zusammenspiel und das Timing.

Tubaunterricht für Kinder
Kinder, die sich für den Tubaunterricht entscheiden, beginnen ihre musikalische Ausbildung mit dem Erlernen grundlegender Konzepte wie Notation, Rhythmus und die Grundlagen der Tonproduktion. Der Unterricht konzentriert sich darauf, eine solide Basis zu schaffen, die Kindern hilft, sich musikalisch auszudrücken und ihr musikalisches Verständnis zu vertiefen. Dabei achten unsere Lehrer darauf, den Unterricht spielerisch und engagierend zu gestalten, um die Motivation hochzuhalten.

Tubaunterricht für Anfänger
Anfänger jeder Altersgruppe erhalten im Tubaunterricht eine gründliche Einführung in das Instrument, beginnend mit der korrekten Haltung, der Atemtechnik und den ersten Schritten der Tonerzeugung. Unsere erfahrenen Lehrer begleiten die Schüler durch die ersten Noten und Melodien und bauen kontinuierlich auf diesen Grundlagen auf, um ein umfassendes Repertoire und solide Spielfertigkeiten zu entwickeln.

Tubaunterricht für Fortgeschrittene
Fortgeschrittene Schüler erweitern im Tubaunterricht ihre Fähigkeiten durch die Erarbeitung komplexerer Literatur und die Vertiefung ihrer technischen und musikalischen Fähigkeiten. Der Unterricht umfasst fortgeschrittene Atemtechniken, die Verfeinerung des Ansatzes und das Studium anspruchsvoller Musikstücke. Zudem erhalten die Schüler Gelegenheiten, als Solisten sowie in Ensembles aufzutreten, was ihr Können und ihr Selbstvertrauen stärkt.

Der Tubaunterricht an der Musikschule Altenburger Land bietet eine herausfordernde und bereichernde musikalische Erfahrung für Schüler, die die Tiefe und die kraftvolle Resonanz dieses außergewöhnlichen Instruments erkunden möchten. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unseren Tubaunterricht zu erfahren oder sich anzumelden. Tauchen Sie ein in die Welt der tiefen Töne und entdecken Sie Ihr Potenzial als Tubist in unserer Musikschulgemeinschaft.

Unterrichtsdauer
Der Unterricht beginnt grundsätzlich mit 30 Minuten pro Woche zu einer zwischen Ihnen und der Lehrkraft zuvor abgestimmten Zeit und kann später je nach Unterrichtsfortschritt in Abstimmung mit der Lehrkraft auf 45 Minuten pro Woche erhöht werden. Alternativ kann der Unterricht auch als Gruppenunterricht mit zwei Schülern zu 45 Minuten pro Woche erteilt werden.

Ein Schuljahr läuft vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres. Anmeldungen sind davon unabhängig ganzjährig möglich. In Ferienzeiten des Bundeslandes Thüringen findet kein Unterricht statt.

Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung und entsprechender Leistungsbereitschaft können zusätzlich kostenfreien Förderunterricht erhalten. Dies setzt satzungsgemäß die Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Altenburger Land voraus.

Alter
ab 7-8 Jahre

Mögliche Unterrichtsorte
Schulteil Altenburg
Schulteil Schmölln
Unterrichtsstätte Gößnitz

Mietinstrument
Tuben können in unterschiedlichen Größen ausgeliehen werden. Die Mietgebühr beträgt ab 4,00 Euro bis 15,00 Euro pro Monat, abhängig vom Wert des Leihinstrumentes und ist zusätzlich zur Unterrichtsgebühr zu zahlen.

Dazu wird eine gesonderte Mietvereinbarung (Gebrauchsüberlassung) mit der Musikschule geschlossen, die Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid erhalten. Darin finden Sie die Bezeichnung des Leihinstrumentes mit Inventarnummer sowie die Angabe der monatlich zu zahlenden Mietgebühr. Bitte beachten Sie, dass die Mietgebühr ab dem Monat der Ausgabe bis einschließlich dem Monat der Rückgabe des Leihinstrumentes fällig wird.

Lehrkräfte
Die Musikschule verfügt über hochqualifiziertes Lehrpersonal, dass stets mit hohem Engagement und Hingabe den Unterricht gestaltet und die zielgerichtete Weiterentwicklung der insgesamt mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler aktiv im Blick behält. So ist es möglich, dass unsere Schüler erfolgreich Leistungsabschlüsse belegen, bei Wettbewerben ihre sehr gute Ausbildung bestätigen und auf zahlreichen Konzerten ihr Können präsentieren.

Unsere Musikpädagogen und -pädagoginnen können Sie in unserer Lehrerübersicht kennenlernen. Bei welcher Lehrkraft Sie Unterricht erhalten, richtet sich nach den freien Kapazitäten unserer Lehrkräfte zum gewünschten Unterrichtsbeginn und wird von der Schulleitung festgelegt.

Aufgrund der hohen Nachfrage besteht bei diesem Instrument derzeit eine längere Wartezeit für freie Unterrichtsplätze. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie weitere Instrumente zur Auswahl.

Preise im Überblick

Die Unterrichtsgebühr ist abhängig von der Unterrichtsform sowie Zeitdauer und wird in zwei Stufen für Kinder und Jugendliche oder Erwachsene erhoben. Die Unterrichtsgebühr ist monatlich und auch in den unterrichtsfreien Ferienzeiten zu zahlen. Bitte lesen Sie vor Unterrichtsbeginn zusätzlich die weiteren Bestimmungen unserer Gebührenordnung und Satzung.

Stufe I – Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienst Leistende (bei Vorliegen eines entsprechenden schriftlichen Nachweises)

DauerEinzel­unterrichtGruppen­unterricht
30 Min./Woche40,- Euro pro Monat-
45 Min./Woche50,- Euro pro Monat33,- Euro pro Monat

Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührenordnung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %

Sozialleistungsempfänger mit Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zahlen für den bewilligten Leistungszeitraum maximal 10,00 Euro pro Monat. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides mit der Anmeldung. Folgebescheide sind der Musikschule selbstständig und unaufgefordert einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum die Sozialermäßigung zu erhalten. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten.

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Stufe ll – Erwachsene

Erwachsene ab 18 Jahren, die nicht in Stufe l fallen.

DauerEinzel­unterrichtGruppen­unterricht
30 Min./Woche55,- Euro pro Monat-
45 Min./Woche75,- Euro pro Monat50,- Euro pro Monat

Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührenordnung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %

Sozialleistungsempfänger mit Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zahlen für den bewilligten Leistungszeitraum maximal 50 % des maßgeblichen Gebührensatzes. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides mit der Anmeldung. Folgebescheide sind der Musikschule selbstständig und unaufgefordert einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum die Sozialermäßigung zu erhalten. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten.

Anmeldung

Jetzt online anmelden – so einfach geht’s

Sie können sich oder Ihr Kind jederzeit schnell und einfach über das Onlineformular auf unserer Webseite anmelden. Ist ein Platz im gewünschten Unterrichtsfach verfügbar, erhalten Sie von uns schnellstmöglich Bescheid. Die für Sie zuständige Lehrkraft wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen ersten Kennenlerntermin zu vereinbaren.

Sollte gerade kein Platz frei sein, nehmen wir Sie kostenfrei und unverbindlich in unsere Warteliste auf und informieren Sie darüber per E-Mail. Sie erhalten dann von uns zu gegebener Zeit Bescheid, wenn wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können.

Zahlung

Zahlungsmethoden und Gebührenbescheid
Die Gebühren sind zum 15. eines jeden Monats – auch in Ferienzeiten (Thüringen) – fällig und können wahlweise per Lastschrift oder Dauerauftrag/Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides gezahlt werden.

Die Schüler- und Zahlungsdaten sowie die Lastschriftvereinbarung erhalten Sie mit dem Gebührenbescheid per Post durch die Musikschulverwaltung.

Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist zum 28.02. oder 31.07. eines Schuljahres mit einer Frist von vier Wochen möglich. Außerordentliche Kündigungen sind gemäß § 7 Abs. 2, 3 der Satzung möglich.

Nutzen Sie für die Abmeldung unser Onlineformular, das Ihnen den nächst möglichen Kündigungstermin automatisch anzeigt.