Altenburg: 03447 315055 | Schmölln: 034491 22482 musikschule@altenburgerland.de
Seite wählen

Foto: Janko Woltersmann/VdM

Klassen­musizieren Blockflöte

Unterricht im Kurs Klassenmusizieren Blockflöte

Die Musikschule bietet für Kinder verschiedene musikalische Kurse an. Das Fach Klassenmusizieren Blockflöte wird dabei in Kooperation mit regionalen Grundschulen in der 3. und 4. Klasse angeboten.

Die Vorteile des Kurses Klassenmusizieren Blockflöte
Das Klassenmusizieren führt die Kinder an das Holzblasinstrument Blockflöte heran, welches in einer größeren Gruppe erlernt wird.

Bei Bedarf können die Instrumente gegen eine geringe zusätzliche Gebühr von der Musikschule geliehen werden.

Ergänzend zum Musikunterricht wird das Klassenmusizieren in den Stundenplan der jeweiligen Grundschule integriert.

Was wird gelernt
Gemeinsam erleben die Kinder Musik nicht nur von Tonträgern, sondern auch in der Praxis und entwickeln dabei ein enges Verhältnis zum Instrument und zur sozialen Gruppenarbeit. Es werden Lieder und Vortragsstücke spielerisch vermittelt, wobei auch ein fundiertes Basiswissen von Instrument und Musik entwickelt wird.

Begonnen wird mit einfachen einstimmigen Übungen, bis dann in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren das mehrstimmige Musizieren erlernt wird. Kleine Erfolge werden mit Auftritten bei Konzerten der Musikschule Altenburger Land belohnt. Nach dieser zweijährigen Ausbildung können die Kinder dieses Instrument auch als vertiefenden Einzelunterricht an der Musikschule weiter erlernen.

Unterrichtsdauer
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten pro Woche je Kurstermin. Der Kurs Klassenmusizieren Blockflöte kann bis zu zwei Jahre besucht werden. Ein Schuljahr läuft vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres. Anmeldungen sind davon unabhängig ganzjährig möglich. In Ferienzeiten des Bundeslandes Thüringen findet kein Unterricht statt.

Alter
3. und 4. Klassen der Grundschulen

Mietinstrument
Blockflöten können in unterschiedlichen Größen ausgeliehen werden. Die Mietgebühr beträgt ab 4,00 Euro bis 15,00 Euro pro Monat, abhängig vom Wert des Leihinstrumentes und ist zusätzlich zur Unterrichtsgebühr zu zahlen. Dazu wird eine gesonderte Mietvereinbarung (Gebrauchsüberlassung) mit der Musikschule geschlossen, die Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid erhalten. Darin finden Sie die Bezeichnung des Leihinstrumentes mit Inventarnummer sowie die Angabe der monatlich zu zahlenden Mietgebühr. Bitte beachten Sie, dass die Mietgebühr ab dem Monat der Ausgabe bis einschließlich dem Monat der Rückgabe des Leihinstrumentes fällig wird.

Lehrkräfte
Die Musikschule verfügt über hochqualifiziertes Lehrpersonal, dass stets mit hohem Engagement und Hingabe den Unterricht gestaltet und die zielgerichtete Weiterentwicklung der insgesamt mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler aktiv im Blick behält. So ist es möglich, dass unsere Schüler nach dem Kurs in den Einzelunterricht für ein Instrument ihrer Wahl wechseln können. Unsere Musikpädagogen können Sie in unserer Lehrerübersicht kennenlernen.

Kurstermine im Überblick

Unterrichtsort

Wochentag

Uhrzeit

Raum

Lehrkraft

Staatliche Grundschule Meuselwitz

mittwochs

ab 12.35 Uhr in altersgemischten Gruppen

Klassenraum

Juliane Schmauch

Staatliche Grundschule Wintersdorf

montags

13.15 – 14.00 Uhr

Klassenraum

Robert Klein

Preise im Überblick

Die Unterrichtsgebühr ist monatlich und auch in den unterrichtsfreien Ferienzeiten zu zahlen. Bitte lesen Sie vor Unterrichtsbeginn zusätzlich die weiteren Bestimmungen unserer Gebührenordnung und Satzung.

DauerKurs­unterricht
45 Min./Woche20,- Euro pro Monat
drei Mädchen spielen Blockflöte

Foto: Janko Woltersmann/VdM

Zahlung

Zahlungsmethoden und Gebührenbescheid
Die Gebühren sind zum 15. eines jeden Monats – auch in Ferienzeiten (Thüringen) – fällig und können wahlweise per Lastschrift oder Dauerauftrag/Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides gezahlt werden.

Die Schüler- und Zahlungsdaten sowie die Lastschriftvereinbarung erhalten Sie mit dem Gebührenbescheid per Post durch die Musikschulverwaltung.

Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist zum 28.02. oder 31.07. eines Schuljahres mit einer Frist von vier Wochen möglich. Außerordentliche Kündigungen sind gemäß § 7 Abs. 2, 3 der Satzung möglich.

Nutzen Sie für die Abmeldung unser Onlineformular, das Ihnen den nächst möglichen Kündigungstermin automatisch anzeigt.

Anmeldung

Jetzt online anmelden – so einfach geht’s

Sie können Ihr Kind jederzeit schnell und einfach über das Onlineformular auf unserer Webseite anmelden. Ist ein Platz im gewünschten Unterrichtsfach verfügbar, erhalten Sie von uns schnellstmöglich Bescheid. Die für Sie zuständige Lehrkraft wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen ersten Kennenlerntermin zu vereinbaren.

Sollte gerade kein Platz frei sein, nehmen wir Sie kostenfrei und unverbindlich in unsere Warteliste auf und informieren Sie darüber per E-Mail. Sie erhalten dann von uns zu gegebener Zeit Bescheid, wenn wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können.