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Viola

Unterricht im Fach Viola (Bratsche)

Unser Lehransatz für die Viola – auch Bratsche genannt – beginnt mit einfachen Übungen, die es den Schülern ermöglichen, innerhalb eines Jahres bereits kleine Lieder und Stücke zu spielen – immer abhängig von ihrem individuellen Fortschritt. Der Unterrichtsbeginn im Fach Viola richtet sich stets nach der Konzentrationsfähigkeit des Schülers, wobei wir fest davon überzeugt sind, dass Kinder ab 6 Jahre in der Lage sind, dieses wundervolle Streichinstrument zu erlernen.

Unsere Lehrer vermitteln nicht nur die Fähigkeiten, Töne auf der Viola zu erzeugen, sondern ebenso die Kunst, diese Töne in Musik zu verwandeln. Hierbei spielt die individuelle Entwicklung der Schüler eine entscheidende Rolle.

Die Vorteile des Violaspiels

  • Die Viola kann von jedermann erlernt werden.
  • Unsere Programme berücksichtigen die vielfältigen Fähigkeiten der Schüler und fördern diese individuell.
  • Der Violaunterricht schult die Feinmotorik, Konzentration und Ausdauer und vermittelt musikalische Grundlagen.
  • Im Zentrum steht der Spaß und die Freude am Musizieren. Gemeinsames Musizieren und der Austausch unter den Schülern sind wesentliche Bestandteile unserer Lehrmethodik.
  • Unsere Schüler erlernen das Notenlesen und erhalten Einblicke in verschiedene Musikrichtungen.
  • Das gemeinsame Musizieren fördert das Sozialverhalten.
  • Es besteht die Möglichkeit, an Wettbewerben und Konzerten teilzunehmen und diese zu erleben.

Violaunterricht für Kinder
Unsere erfahrenen Pädagogen verstehen die speziellen Bedürfnisse junger Schüler und fördern ihre Kreativität und Freude am Klang der Viola. Erfolgserlebnisse stehen im Fokus und wir bieten den Kindern eine persönliche, individuelle Betreuung. Darüber hinaus können die jungen Musiker aktiv an Vorspielen und Konzerten teilnehmen und diese mitgestalten.

Violaunterricht für Anfänger
Unsere Lehrer gestalten die Grundlagen des Violaspiels individuell für jeden Schüler. Sie nehmen sich Zeit, um die Stärken und Schwächen jedes Einzelnen herauszuarbeiten und ermöglichen es den Schülern, in ihrem eigenen Tempo zu lernen.

Violaunterricht für Fortgeschrittene
Für Fortgeschrittene bauen wir auf den bisher erworbenen Fähigkeiten auf. Der Unterricht wird an das individuelle Niveau angepasst und es stehen zahlreiche Stücke zur Verfügung, um das Violaspiel weiterzuführen. Zusätzlich wird Kammermusik als wichtiger kommunikativer Aspekt in den Unterricht integriert und fortgeschrittene Techniken dienen der Verfeinerung der Fertigkeiten.

Unsere Schule ermöglicht einen tiefen Einblick in die Welt der Klänge und Emotionen, die die Viola bietet. Wenn Sie oder Ihr Kind Interesse an diesem faszinierenden Instrument haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und die Wunder der Viola in unserer Musikschule zu entdecken.

Unterrichtsdauer
Der Unterricht beginnt grundsätzlich mit 30 Minuten pro Woche zu einer zwischen Ihnen und der Lehrkraft zuvor abgestimmten Zeit und kann später je nach Unterrichtsfortschritt in Abstimmung mit der Lehrkraft auf 45 Minuten pro Woche erhöht werden. Alternativ kann der Unterricht auch als Gruppenunterricht mit zwei Schülern zu 45 Minuten pro Woche erteilt werden.

Ein Schuljahr läuft vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres. Anmeldungen sind davon unabhängig ganzjährig möglich. In Ferienzeiten des Bundeslandes Thüringen findet kein Unterricht statt.

Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung und entsprechender Leistungsbereitschaft können zusätzlich kostenfreien Förderunterricht erhalten. Dies setzt satzungsgemäß die Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Altenburger Land voraus.

Alter
ab 6 Jahre

Mögliche Unterrichtsorte
Schulteil Altenburg
Schulteil Schmölln
Unterrichtsstätte Gößnitz
Staatliche Grundschule Gößnitz
Staatliche Grundschule Schmölln
Staatliche Grundschule Windischleuba

Mietinstrument
Violen können in unterschiedlichen Größen ausgeliehen werden. Die Mietgebühr beträgt ab 4,00 Euro bis 15,00 Euro pro Monat, abhängig vom Wert des Leihinstrumentes und ist zusätzlich zur Unterrichtsgebühr zu zahlen.

Dazu wird eine gesonderte Mietvereinbarung (Gebrauchsüberlassung) mit der Musikschule geschlossen, die Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid erhalten. Darin finden Sie die Bezeichnung des Leihinstrumentes mit Inventarnummer sowie die Angabe der monatlich zu zahlenden Mietgebühr. Bitte beachten Sie, dass die Mietgebühr ab dem Monat der Ausgabe bis einschließlich dem Monat der Rückgabe des Leihinstrumentes fällig wird.

Lehrkräfte
Die Musikschule verfügt über hochqualifiziertes Lehrpersonal, dass stets mit hohem Engagement und Hingabe den Unterricht gestaltet und die zielgerichtete Weiterentwicklung der insgesamt mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler aktiv im Blick behält. So ist es möglich, dass unsere Schüler erfolgreich Leistungsabschlüsse belegen, bei Wettbewerben ihre sehr gute Ausbildung bestätigen und auf zahlreichen Konzerten ihr Können präsentieren.

Unsere Musikpädagogen und -pädagoginnen können Sie in unserer Lehrerübersicht kennenlernen. Bei welcher Lehrkraft Sie Unterricht erhalten, richtet sich nach den freien Kapazitäten unserer Lehrkräfte zum gewünschten Unterrichtsbeginn und wird von der Schulleitung festgelegt.

Aufgrund der hohen Nachfrage besteht bei diesem Instrument derzeit eine längere Wartezeit für freie Unterrichtsplätze. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie weitere Instrumente zur Auswahl.

Preise im Überblick

Die Unterrichtsgebühr ist abhängig von der Unterrichtsform sowie Zeitdauer und wird in zwei Stufen für Kinder und Jugendliche oder Erwachsene erhoben. Die Unterrichtsgebühr ist monatlich und auch in den unterrichtsfreien Ferienzeiten zu zahlen. Bitte lesen Sie vor Unterrichtsbeginn zusätzlich die weiteren Bestimmungen unserer Gebührenordnung und Satzung.

Stufe I – Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienst Leistende (bei Vorliegen eines entsprechenden schriftlichen Nachweises)

DauerEinzel­unterrichtGruppen­unterricht
30 Min./Woche40,- Euro pro Monat-
45 Min./Woche50,- Euro pro Monat33,- Euro pro Monat

Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührenordnung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %

Sozialleistungsempfänger mit Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zahlen für den bewilligten Leistungszeitraum maximal 10,00 Euro pro Monat. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides mit der Anmeldung. Folgebescheide sind der Musikschule selbstständig und unaufgefordert einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum die Sozialermäßigung zu erhalten. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten.

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Stufe ll – Erwachsene

Erwachsene ab 18 Jahren, die nicht in Stufe l fallen.

DauerEinzel­unterrichtGruppen­unterricht
30 Min./Woche55,- Euro pro Monat-
45 Min./Woche75,- Euro pro Monat50,- Euro pro Monat

Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührenordnung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %

Sozialleistungsempfänger mit Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zahlen für den bewilligten Leistungszeitraum maximal 50 % des maßgeblichen Gebührensatzes. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides mit der Anmeldung. Folgebescheide sind der Musikschule selbstständig und unaufgefordert einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum die Sozialermäßigung zu erhalten. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten.

Anmeldung

Jetzt online anmelden – so einfach geht’s

Sie können sich oder Ihr Kind jederzeit schnell und einfach über das Onlineformular auf unserer Webseite anmelden. Ist ein Platz im gewünschten Unterrichtsfach verfügbar, erhalten Sie von uns schnellstmöglich Bescheid. Die für Sie zuständige Lehrkraft wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen ersten Kennenlerntermin zu vereinbaren.

Sollte gerade kein Platz frei sein, nehmen wir Sie kostenfrei und unverbindlich in unsere Warteliste auf und informieren Sie darüber per E-Mail. Sie erhalten dann von uns zu gegebener Zeit Bescheid, wenn wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können.

Zahlung

Zahlungsmethoden und Gebührenbescheid
Die Gebühren sind zum 15. eines jeden Monats – auch in Ferienzeiten (Thüringen) – fällig und können wahlweise per Lastschrift oder Dauerauftrag/Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides gezahlt werden.

Die Schüler- und Zahlungsdaten sowie die Lastschriftvereinbarung erhalten Sie mit dem Gebührenbescheid per Post durch die Musikschulverwaltung.

Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist zum 28.02. oder 31.07. eines Schuljahres mit einer Frist von vier Wochen möglich. Außerordentliche Kündigungen sind gemäß § 7 Abs. 2, 3 der Satzung möglich.

Nutzen Sie für die Abmeldung unser Onlineformular, das Ihnen den nächst möglichen Kündigungstermin automatisch anzeigt.