Foto: Ronny Ristok
Kammermusikensembles
Über das Kammermusikensemble
Unsere Musikschule fördert die Kammermusik in besonderem Maße, bei der mindestens zwei oder mehr Instrumentalisten gleicher oder verschiedener Instrumente zusammenspielen.
Ständig werden in allen Fachbereichen neue Kammermusikensembles zusammengestellt. Einige musizieren das ganze Schuljahr hindurch. Viele Ensembles nahmen in der Vergangenheit auch an unzähligen Wettbewerben, wie etwa bei „Jugend musiziert“, sehr erfolgreich teil und erzielten dabei vordere Plätze.
Die Lehrkräfte unserer Musikschule sind gern bereit, bei der Zusammenstellung neuer Ensembles zu helfen.
Alter
ab 6 Jahre
Unterrichtsort
Schulteil Altenburg
Schulteil Schmölln
Unterrichtsstätte Gößnitz
Turnus
wöchentlich, auf Anfrage bei Ihrer Lehrkraft
Preise im Überblick
Die Unterrichtsgebühr wird in zwei Stufen für Kinder und Jugendliche oder Erwachsene erhoben. Die Unterrichtsgebühr ist monatlich und auch in den unterrichtsfreien Ferienzeiten zu zahlen. Bitte lesen Sie vor Unterrichtsbeginn zusätzlich die weiteren Bestimmungen unserer Gebührenordnung und Satzung.
Stufe I – Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienst Leistende (bei Vorliegen eines entsprechenden schriftlichen Nachweises)
Stufe II – Erwachsene
Erwachsene ab 18 Jahre, die nicht in Stufe I fallen
Ensemblefach | pro Monat |
---|---|
Stufe I - Kinder und Jugendliche ohne Einzel- oder Gruppenunterricht | 13,00 Euro |
Stufe II - Erwachsene ohne Einzel- oder Gruppenunterricht | 18,00 Euro |
Stufe I oder II im Einzel- oder Gruppenunterricht | 0,00 Euro |
Zahlung
Zahlungsmethoden und Gebührenbescheid
Die Gebühren sind zum 15. eines jeden Monats – auch in Ferienzeiten (Thüringen) – fällig und können wahlweise per Lastschrift oder Dauerauftrag/Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides gezahlt werden.
Die Schüler- und Zahlungsdaten sowie die Lastschriftvereinbarung erhalten Sie mit dem Gebührenbescheid per Post durch die Musikschulverwaltung.
Kündigung
Eine ordentliche Kündigung ist zum 28.02. oder 31.07. eines Schuljahres mit einer Frist von vier Wochen möglich. Außerordentliche Kündigungen sind gemäß § 7 Abs. 2, 3 der Satzung möglich.
Nutzen Sie für die Abmeldung unser Onlineformular, das Ihnen den nächst möglichen Kündigungstermin automatisch anzeigt.
Anmeldung
Jetzt online anmelden – so einfach geht’s
Sie können sich oder Ihr Kind jederzeit schnell und einfach über das Onlineformular auf unserer Webseite anmelden. Ist ein Platz im gewünschten Unterrichtsfach verfügbar, erhalten Sie von uns schnellstmöglich Bescheid. Die für Sie zuständige Lehrkraft wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen ersten Kennenlerntermin zu vereinbaren.
Sollte gerade kein Platz frei sein, nehmen wir Sie kostenfrei und unverbindlich in unsere Warteliste auf und informieren Sie darüber per E-Mail. Sie erhalten dann von uns zu gegebener Zeit Bescheid, wenn wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können.