1. Leitbild und Zielsetzung
Die Musikschule des Landkreises Altenburger Land versteht sich als sicherer Lern- und Lebensort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ziel dieses Schutzkonzeptes ist es, jegliche Form von Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung und Diskriminierung zu verhindern, Risiken frühzeitig zu erkennen und im Verdachtsfall professionell zu handeln. Das Wohl der Schüler und Schülerinnen steht stets im Mittelpunkt unseres pädagogischen Handels.
2. Geltungsbereich
- alle Schülerinnen und Schüler der Musikschule
- Eltern und Erziehungsberechtigte
- alle Lehrkräfte festangestellt und freiberuflich
- Praktikant*innen und Ehrenamtliche
- Verwaltungspersonal und Schulleitung
- alle Unterrichte, Proben, Konzerte und Freizeitangebote der Musikschule
Foto: VdM
3. Risikoanalyse
Mögliche Gefährdungen werden in die folgenden Risikobereiche eingeordnet. Maßgeblich dafür ist die Verhaltensampel für Pädagogen, Schüler und Erziehungsberechtigte sowie für die Verwaltung.
- Einzelunterricht in geschlossenen Räumen
- Unterrichtsgebäude für alle zugänglich, nicht verschlossen
- Proben, Unterricht und Fahrten außerhalb der Musikschule
- Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lehrkraft und Schüler
- Körperkontakt, zum Beispiel Haltungskorrekturen
- digitale Kommunikation, zum Beispiel E-Mail, soziale Medien, Musikschul-App
Die Risikoanalyse wird regelmäßig überprüft und angepasst. Es werden Einverständniserklärungen von Eltern und Schülern eingefordert.
4. Beschwerdestruktur
Bei einer Beschwerde von Seiten der Schüler, Eltern oder Mitarbeitenden sichern wir den Ablauf gemäß unserem Notfallplan zu.
5. Prävention
Prävention ist ein zentraler Bestandteil der täglichen Arbeit der Musikschule und umfasst:
- eine wertschätzende, respektvolle und transparente Bildungs- und Lernkultur
- ein Bewusstsein über das Vertrauensverhältnis
- erweitertes Führungszeugnis des pädagogischen Personals (alle 5 Jahre aktualisiert)
- Inklusionsbeauftragte sowie Kinder- und Jugendschutzbeauftragte
- Sensibilisierung für Grenzverletzungen
- Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung der Schüler*innen
- regelmäßige Fortbildungen des Musikschulpersonals
- klare Regeln für Nähe und Distanz
6. Präventionsmaßnahmen
- Wir empfehlen, dass Eltern im Anfangsunterricht mit anwesend sind, um ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen.
- Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden
- Verhaltenskodex für Schüler der Musikschule
- Verhaltensampel für alle
- Vier-Augen-Prinzip (wo organisatorisch möglich)
- transparente Unterrichtssituationen
- Dokumentation besonderer Vorkommnisse
- klare Regelungen zur digitalen Kommunikation
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
- regelmäßige Schulung zu Kinderschutz und Prävention
- Notfallplan Leitungsebene und Kollegium (Quelle: LVdM Thüringen)
7. Qualitätsmanagement
Das Schutzkonzept ist Teil des Qualitätsmanagements der Musikschule des Landkreises Altenburger Land.
- regelmäßige Evaluation der Schutzmaßnahmen
- Feedback von Schülern, Eltern und Mitarbeitenden
- Dokumentation von Vorfällen und Maßnahmen
- kontinuierliche Verbesserung der Prozesse
8. Wissensmanagement
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Kenntnisstandes:
- Einführung neuer Mitarbeiter in das Schutzkonzept
- interne Leitfäden und Handlungspläne
- regelmäßige Fort- und Weiterbildung
- Austausch im Kollegium über Erfahrungen und Herausforderungen
9. Partizipation in der Kinder- und Jugendarbeit
- altersgerechte Aufklärung über Rechte und Schutz
- gemeinsames Entwickeln von Regeln
- ernsthafte Berücksichtigung von Rückmeldungen und Beschwerden
- transparente Beschwerdewege
10. Intervention bei Verdachtsfällen oder Grenzverletzung
Grundsätzlich gilt:
- Ruhe bewahren und ernst nehmen.
- Gesprächsangebote schaffen
- Notfallplan
- Dokumentation der Beobachtungen
- Einbeziehung der Inklusions-/Schutzbeauftragten und Schulleitung
- gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit externen Fachstellen
- Schutz der betroffenen Person hat oberste Priorität und der Handlungsleitfaden ist aufgezeigt
11. Nachsorge und Rehabilitation
Die Musikschule des Landkreises Altenburger Land bietet nach einem Vorfall Unterstützung und Begleitung der Betroffenen an.
- Zusammenarbeit mit Fachstellen
- Maßnahmen zur Wiederherstellung eines sicheren Umfelds
- Reflektionen und Anpassung von Strukturen und Abläufen
12. Evaluation und Weiterentwicklung
Das Schutzkonzept:
- wird mindestens alle drei Jahre überprüft
- an neue gesetzliche Vorgaben angepasst
- gemeinsam mit Mitarbeitern weiterentwickelt
13. Ansprechpartner und Beratungsstellen
Interne Ansprechpartner
Musikschulleitung und stellvertretende Schulleitung
Schmöllnsche Vorstadt 9-11
04600 Altenburg
Telefon: 03447 315055 oder 034491 22482
E-Mail: musikschule@altenburgerland.de
Inklusionsbeauftragte, Kinderschutzbeauftragte der Musikschule
Christine Burger
Telefon: 03447 315055
E-Mail: musikschule@altenburgerland.de
Pädagogen der Musikschule
erreichbar über die Musikschul-App
E-Mail: musikschule@altenburgerland.de
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Jugendarbeit & Kindertagesbetreuung
Netzwerk Kinderschutz & Frühe Hilfen
Theaterplatz 7/8
04600 Altenburg
Kinderschutztelefon für Minderjährige: 03447 586500
Telefon Jugendamt: 03447 586574
Weitere Informationen unter:
www.kinderschutz-fruehehilfen.de
www.altenburgerland.de
Externe Beratungsstellen und Notrufkontakte
Allgemeine Telefonseelsorge:
0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen:
116016
Elterntelefon Nummer gegen Kummer:
0800 111 0 550
Kinderschutz Thüringen
Kinder- und Jugendsorgentelefon:
0800 – 008 008 0
www.kinderschutz-thueringen.de
Polizei
Telefon: 110
14. Schlussbemerkung
Dieses Schutzkonzept ist Ausdruck der Verantwortung der Musikschule des Landkreises Altenburger Land für das Wohl der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
Hinweis zur Gleichstellungsbestimmung: Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Schutzkonzept gelten jeweils für alle Geschlechter.
Verhaltensampel
für Pädagogen, Eltern, Schüler und Verwaltung in unserer Einrichtung
Situationen mit räumlicher Nähe
zwischen Lehrkraft und Schüler*innen
Notfallplan
bei Fehlverhalten des Personals oder Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls
Verhaltenskodex
für Mitarbeitende der Musikschule
Verhaltensregeln
für Kinder und Jugendliche


