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Kinder- und Jugendschutzkonzept

14.08.2026 | Allgemein

1. Leitbild und Zielsetzung

Die Musikschule des Landkreises Altenburger Land versteht sich als sicherer Lern- und Lebensort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ziel dieses Schutzkonzeptes ist es, jegliche Form von Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung und Diskriminierung zu verhindern, Risiken frühzeitig zu erkennen und im Verdachtsfall professionell zu handeln. Das Wohl der Schüler und Schülerinnen steht stets im Mittelpunkt unseres pädagogischen Handels.

2. Geltungsbereich

  • alle Schülerinnen und Schüler der Musikschule
  • Eltern und Erziehungsberechtigte
  • alle Lehrkräfte festangestellt und freiberuflich
  • Praktikant*innen und Ehrenamtliche
  • Verwaltungspersonal und Schulleitung
  • alle Unterrichte, Proben, Konzerte und Freizeitangebote der Musikschule
comichaft dargestelletes Bild mit dem täglichen Geschehen in einer Musikschule, Kinder, Jugendliche und Erwachsene musizieren in unterschiedlichen Räumen

Foto: VdM

3. Risikoanalyse

Mögliche Gefährdungen werden in die folgenden Risikobereiche eingeordnet. Maßgeblich dafür ist die Verhaltensampel für Pädagogen, Schüler und Erziehungsberechtigte sowie für die Verwaltung.

  • Einzelunterricht in geschlossenen Räumen
  • Unterrichtsgebäude für alle zugänglich, nicht verschlossen
  • Proben, Unterricht und Fahrten außerhalb der Musikschule
  • Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lehrkraft und Schüler
  • Körperkontakt, zum Beispiel Haltungskorrekturen
  • digitale Kommunikation, zum Beispiel E-Mail, soziale Medien, Musikschul-App

Die Risikoanalyse wird regelmäßig überprüft und angepasst. Es werden Einverständniserklärungen von Eltern und Schülern eingefordert.

4. Beschwerdestruktur

Bei einer Beschwerde von Seiten der Schüler, Eltern oder Mitarbeitenden sichern wir den Ablauf gemäß unserem Notfallplan zu.

5. Prävention

Prävention ist ein zentraler Bestandteil der täglichen Arbeit der Musikschule und umfasst:

  • eine wertschätzende, respektvolle und transparente Bildungs- und Lernkultur
  • ein Bewusstsein über das Vertrauensverhältnis
  • erweitertes Führungszeugnis des pädagogischen Personals (alle 5 Jahre aktualisiert)
  • Inklusionsbeauftragte sowie Kinder- und Jugendschutzbeauftragte
  • Sensibilisierung für Grenzverletzungen
  • Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung der Schüler*innen
  • regelmäßige Fortbildungen des Musikschulpersonals
  • klare Regeln für Nähe und Distanz

6. Präventionsmaßnahmen

7. Qualitätsmanagement

Das Schutzkonzept ist Teil des Qualitätsmanagements der Musikschule des Landkreises Altenburger Land.

  • regelmäßige Evaluation der Schutzmaßnahmen
  • Feedback von Schülern, Eltern und Mitarbeitenden
  • Dokumentation von Vorfällen und Maßnahmen
  • kontinuierliche Verbesserung der Prozesse

8. Wissensmanagement

Zur Sicherstellung eines einheitlichen Kenntnisstandes:

  • Einführung neuer Mitarbeiter in das Schutzkonzept
  • interne Leitfäden und Handlungspläne
  • regelmäßige Fort- und Weiterbildung
  • Austausch im Kollegium über Erfahrungen und Herausforderungen

9. Partizipation in der Kinder- und Jugendarbeit

  • altersgerechte Aufklärung über Rechte und Schutz
  • gemeinsames Entwickeln von Regeln
  • ernsthafte Berücksichtigung von Rückmeldungen und Beschwerden
  • transparente Beschwerdewege

    10. Intervention bei Verdachtsfällen oder Grenzverletzung

    Grundsätzlich gilt:

    • Ruhe bewahren und ernst nehmen.
    • Gesprächsangebote schaffen
    • Notfallplan
    • Dokumentation der Beobachtungen
    • Einbeziehung der Inklusions-/Schutzbeauftragten und Schulleitung
    • gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit externen Fachstellen
    • Schutz der betroffenen Person hat oberste Priorität und der Handlungsleitfaden ist aufgezeigt

      11. Nachsorge und Rehabilitation

      Die Musikschule des Landkreises Altenburger Land bietet nach einem Vorfall Unterstützung und Begleitung der Betroffenen an.

      • Zusammenarbeit mit Fachstellen
      • Maßnahmen zur Wiederherstellung eines sicheren Umfelds
      • Reflektionen und Anpassung von Strukturen und Abläufen

        12. Evaluation und Weiterentwicklung

        Das Schutzkonzept:

        • wird mindestens alle drei Jahre überprüft
        • an neue gesetzliche Vorgaben angepasst
        • gemeinsam mit Mitarbeitern weiterentwickelt

        13. Ansprechpartner und Beratungsstellen

        Interne Ansprechpartner

        Musikschulleitung und stellvertretende Schulleitung
        Schmöllnsche Vorstadt 9-11
        04600 Altenburg
        Telefon: 03447 315055 oder 034491 22482
        E-Mail: musikschule@altenburgerland.de

        Inklusionsbeauftragte, Kinderschutzbeauftragte der Musikschule
        Christine Burger
        Telefon: 03447 315055
        E-Mail: musikschule@altenburgerland.de

        Pädagogen der Musikschule
        erreichbar über die Musikschul-App
        E-Mail: musikschule@altenburgerland.de

        Landratsamt Altenburger Land
        Fachdienst Jugendarbeit & Kindertagesbetreuung
        Netzwerk Kinderschutz & Frühe Hilfen
        Theaterplatz 7/8
        04600 Altenburg

        Kinderschutztelefon für Minderjährige: 03447 586500
        Telefon Jugendamt: 03447 586574

        Weitere Informationen unter:
        www.kinderschutz-fruehehilfen.de
        www.altenburgerland.de

        Externe Beratungsstellen und Notrufkontakte

        Allgemeine Telefonseelsorge:
        0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222

        Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen:
        116016

        Elterntelefon Nummer gegen Kummer:
        0800 111 0 550

        Kinderschutz Thüringen
        Kinder- und Jugendsorgentelefon:
        0800 – 008 008 0
        www.kinderschutz-thueringen.de

        Polizei
        Telefon: 110

        14. Schlussbemerkung

        Dieses Schutzkonzept ist Ausdruck der Verantwortung der Musikschule des Landkreises Altenburger Land für das Wohl der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

        Hinweis zur Gleichstellungsbestimmung: Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Schutzkonzept gelten jeweils für alle Geschlechter.

         

        s

        Verhaltensampel

        für Pädagogen, Eltern, Schüler und Verwaltung in unserer Einrichtung

        Situationen mit räumlicher Nähe

        zwischen Lehrkraft und Schüler*innen

        q

        Notfallplan

        bei Fehlverhalten des Personals oder Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls

        Verhaltenskodex

        für Mitarbeitende der Musikschule

        Verhaltensregeln

        für Kinder und Jugendliche

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