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Situation mit räumlicher Nähe

14.08.2026 | intern

Zwischen Lehrkraft und Schüler*innen

Der Unterricht im Fach Tasteninstrumente, Streichinstrumente, Schlagzeug/Percussion, Holz-/Blechbläser, Zupfinstrumente sowie im Vokalbereich (Gesang) erfolgt überwiegend im Einzelunterricht und kann aufgrund der Spielhaltung sowie der technischen Anforderungen Situationen mit räumlicher Nähe zwischen Lehrkraft und Schüler*innen beinhalten. Die Musikschule verpflichtet sich daher zu einem besonders sensiblen, transparenten und grenzachtenden Umgang mit solchen Unterrichtssituationen. Die nachfolgenden Regelungen konkretisieren die allgemeinen Grundsätze des Schutzkonzeptes für den Unterricht.

 

Fachbereichsspezifisches Einwirken

EMP/Musikalische Früherziehung

  • die Lehrkraft hilft im Bedarfsfall beim Ausziehen und Toilettengang. Sie ist berechtigt, bei Verletzungen zu helfen
  • angemessener Körperkontakt ist beim Tanzen, Unterrichtsinhalten (wie auch Massage), beim Loben, Trösten oder handgreiflichem Streit erlaubt
  • Kinder dürfen sich auf den Schoß der Lehrkraft setzen, die Initiative geht vom Kind aus
  • nicht an Sportgeräte gehen oder nicht auf den Boden werfen
  • sich gegenseitig zuhören

Tasteninstrumente

  • nach Rücksprache wird die Körperhaltung durch Berührung korrigiert u.a. Finger, Hände, Arme, Schulter, Rücken
  • Vierhändigspiel ist nach Rücksprache mit dem Schüler/der Schülerin auf einer Klavierbank möglich

Streichinstrumente

  • Berühren der rechten oder linken Schulter eines Schülers, um einer Festigkeit oder Verkrampfung vorzubeugen oder auszuschließen
  • Berühren des linken Handgelenks, der Hand oder der Finger der linken Hand des Violinspielers, um Lockerheit der linken Hand anzustreben und Verkrampfungen auszuschalten (Gleiches gilt für die rechte Hand)
  • Berühren von Hand und Bogen bei Fingerstrichübungen
  • Berühren des Kopfes des Violinspielers, um Haltungsschäden auszuschalten und eine Lockerheit anzustreben
  • Schüler zu guter Haltung animieren und ansprechen (ohne Berühren, z.B. Kiefer beim Violinspiel lockerlassen, gerade Haltung, Füße bzw. Beine nicht in X-Stellung bringen)
  • Benutzung eines Fingernagelschneiders mit Schüler und Eltern abstimmen
Besonderheiten im Violoncello-Unterricht

Zur Vermittlung einer gesunden und ergonomischen Spieltechnik können Hinweise zur Körperhaltung, Armführung oder Bogenhaltung erforderlich sein. Grundsätzlich erfolgen Korrekturen zunächst verbal oder durch Demonstration am eigenen Instrument der Lehrkraft. Körperliche Berührungen werden auf das pädagogisch notwendige Minimum beschränkt, vorher angekündigt und erfolgen nur mit Zustimmung der Schülerin oder des Schülers. Jede Form unangemessener körperlicher Nähe ist unzulässig.

Sitzhaltung und Instrumentenposition: Das Violoncello wird beim Spiel zwischen den Beinen gehalten. Einstellungen der Stachelhöhe, Sitzposition oder Instrumentenlage werden grundsätzlich von den Schülerinnen und Schülern selbst vorgenommen, nachdem die Lehrkraft die notwendige Anpassung erklärt oder demonstriert hat. Lehrkräfte greifen nicht in den Intimbereich der Schülerinnen und Schüler ein.

Schlagzeug/Percussion

Im Instrumentalunterricht können kurzzeitige funktionale Berührungen erforderlich sein, um technische Aspekte des Instrumentalspiels zu vermitteln. Diese Berührungen sind nur zulässig, wenn sie pädagogisch notwendig, kurzzeitig und für die Unterrichtssituation begründet sind.

 

  • Korrektur der Stickhaltung oder Fingerhaltung, kurze Führung der Handbewegung bei technischen Übungen
  • Hinweis auf Sitzhaltung oder Körperhaltung am Instrument
  • Berührungen beschränken sich auf Hände, Finger, Unterarme, Schultern oder oberen Rückenbereich

Holz- und Blechblasinstrumente

  • Berührungen an Schulter und Nacken für geraden Stand und ein Entspannen der Schulterfaszie, die am Zungenbein sitzt und für die Lockerheit sowohl von Zunge, als auch Armen und Fingern wichtig ist
  • Berührungen der Stirn und Kiefergelenke, um Verspannungen und Fehlhaltungen vorzubeugen
  • Berührungen des unteren Rückens zur Aufrichtung der Wirbelsäule, wodurch Zwerchfell und Beckenboden in physiologisch korrekter Art und Weise arbeiten können
  • Berührungen am Bauch in Höhe des Bauchnabels, um mit leichtem Gegendruck die Bauchatmung zu erlernen und zu kontrollieren
  • Berührungen an der Taille, um ggf. zusätzlich Flankenatmung zu erlernen, bzw. zu kontrollieren
  • Berührungen an den Knien, um X-Beine und O-Beine zu korrigieren, sowie nötigenfalls an den Füßen, um eine gesunde Architektur des Fußgewölbes herbeizuführen, die sich über die Muskelkette wiederum bis an die Hüfte und damit zu Beckenboden und Zwerchfell fortsetzt

Nahezu alle diese Korrekturberührungen können zunächst unter Anleitung des Lehrers durch die Schüler selbst durchgeführt werden, lediglich Korrekturen mit Instrument in den Händen werden nach jeweils erfolgter Bitte um Einverständnis durchgeführt.

Die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten in den ersten Unterrichtsstunden ist klar zu empfehlen, damit für alle Seiten ersichtlich wird, in welcher Form und unter welchem pädagogischen Aspekt Berührungen erfolgen und auch dafür, dass Kinder sich trauen, zu äußern, wenn sie nicht berührt werden wollen.

Weiterhin können Übungen zur Kräftigung der Beckenbodenmuskulatur und der sogenannten Ringmuskulatur (Muskelgruppen um den Mund herum) Bestandteil des Unterrichts sein.

Zupfinstrumente

Nach Rücksprache und Einwilligung des Schülers kann die Körperhaltung und Handstellung durch Berührung korrigiert werden. Dies betrifft vorrangig Finger und Hände, sowie Arme und Schulter.

Vokalbereich

Beim Singen ist der eigene Körper das Instrument des Schülers. Körper, Persönlichkeit und Stimme sind eng miteinander verwoben. Deshalb fordert der Unterricht im Gesang besondere Feinfühligkeit des Lehrers gegenüber dem Schüler und seinem Instrument.

Um körperliche Vorgänge wie Haltung, Atmung und Körperspannung wahrzunehmen, kann eine Berührung durch den Lehrer hilfreich sein. Diese sollte aber vom Lehrer immer kritisch hinterfragt werden und darf nur in Abstimmung mit dem Schüler erfolgen. Die Benutzung von Hilfsmitteln, wie Theraband, Igelball o.Ä. oder Eigenberührung durch den Schüler sollten bei gleichem Nutzen vorgezogen werden.

Ballett

  • Korrektur der Körperhaltung, z.B. leichte Berührung an Schultern, Rücken oder Armen, um eine aufrechte Haltung zu zeigen
  • Ausrichtung von Armen und Händen, kurze Berührung an Unterarmen, Handgelenken oder Händen, um Armpositionen (Port de bras) zu korrigieren
  • Korrektur der Bein- und Fußposition, z.B. sanftes Ausrichten von Knien, Füßen oder Beinen bei Positionen oder Drehungen
  • Hilfestellung beim Gleichgewicht, z.B. kurze Stabilisierung an Schultern, Rücken oder Händen bei Balanceübungen
  • Unterstützung bei neuen oder schwierigeren Bewegungen, z.B. beim Erlernen von Sprüngen, Drehungen oder Übergängen
  • Sicherung zur Verletzungsprävention, z.B. Abfangen oder Stabilisieren bei unsicheren Bewegungen
  • Partnerübungen oder Gruppenübungen, Anleitung und gegebenenfalls kurze Hilfestellung bei Formationen oder Partnerarbeit
  • Demonstration von Bewegungsrichtungen
  • kurze Führung eines Arms oder Beins, um Bewegungsabläufe verständlich zu machen
  • Trösten oder Beruhigen in Ausnahmefällen, z.B. wenn ein Kind gestürzt ist oder sich erschreckt hat, traurig ist (situationsabhängig und angemessen)

Grundsätze

Grundsatz der professionellen Distanz

Der Unterricht erfolgt auf Grundlage eines professionellen pädagogischen Verhältnisses. Lehrkräfte respektieren die persönlichen Grenzen der Schülerinnen und Schüler und vermeiden jede Form unangemessener körperlicher oder emotionaler Nähe.

Unterstützung bei jüngeren Schülerinnen und Schülern

Bei jüngeren Kindern kann Unterstützung beim Aufbau, Transport oder Stimmen des Instruments erforderlich sein. Diese Unterstützung erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang, pädagogisch begründet und für die Kinder nachvollziehbar.

Anwesenheit von Eltern oder Erziehungsberechtigten

Eltern oder Erziehungsberechtigte minderjähriger Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts jederzeit willkommen. Ihre Anwesenheit wird als Beitrag zu Transparenz und zur Stärkung einer vertrauensvollen Unterrichtsatmosphäre verstanden.

Wahrung persönlicher Grenzen

Die Lehrkräfte achten die persönlichen Grenzen und das individuelle Nähe-Distanz-Empfinden der Schülerinnen und Schüler. Kinder und Jugendliche werden ermutigt, Rückmeldung zu geben, wenn ihnen eine Situation unangenehm ist oder sie sich unwohl fühlen. Hinweise werden ernst genommen und entsprechend berücksichtigt.

Unzulässige Berührungen

  • Berührungen im Intimbereich
  • Berührungen an Brust oder Gesäß
  • körperliche Nähe ohne pädagogischen Anlass
  • längere körperliche Kontakte oder Umarmungen auf Initiative der Lehrkraft
  • körperliche Kontakte mit privatem oder emotionalem Charakter

Transparenz im Unterricht

Der Unterricht erfolgt möglichst in Räumen mit transparenter Situation (z.B. zugängliche Räume). Eltern können bei jüngeren Schülerinnen und Schülern nach Absprache beim Unterricht anwesend sein.

Rechte der Schülerinnen und Schüler

  • Schüler*innen dürfen körperliche Berührungen ablehnen
  • Schüler*innen können sich bei unangenehmen Situationen an die Lehrkraft, die Schulleitung oder eine Vertrauensperson wenden

Kommunikation außerhalb des Unterrichts

Die Kommunikation über organisatorische oder unterrichtsbezogene Inhalte erfolgt bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich über die Eltern oder Erziehungsberechtigten oder über offizielle Kommunikationswege der Musikschule, zum Beispiel Musikschul-App. Private Kommunikationskanäle werden nicht genutzt.

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