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Gesang

Unterricht im Fach Gesang

Die Stimme ist das Instrument, das jeder bereits in sich trägt. Wer Freude am Singen hat und sich intensiver mit seiner Stimme auseinandersetzen will, ist bei uns im Gesangsunterricht genau richtig. Die Ausbildung im Fach Gesang ist sehr breit gefächert. Je nach Interesse und Leistungsstand sind verschiedene Stile im Unterricht möglich: Das klassische Lied oder einfache Arien können genauso Bestandteil sein wie Musical- oder Popsongs, Kinder- oder Volkslieder. Den Unterrichtsbeginn empfehlen wir ab 10 Jahren. In Absprache mit dem Gesangslehrer ist aber auch ein früherer Beginn möglich.

Die Vorteile des Gesangsunterrichts
Im Alltag benutzen wir unsere Stimme oft ohne viel darüber nachzudenken. Im Gesangsunterricht schauen wir uns die Funktionsweise unserer Stimme ganz genau an. In einer guten Wahrnehmung des Körpers und einem ausgeglichenen Verhältnis zwischen Anspannung und Entspannung verschiedener Körperpartien liegt eine wichtige Basis für lockeres Singen in verschiedenen Lautstärken und Tonlagen. Neben Lockerungsübungen zum Beginn des Unterrichts werden im Gesangsunterricht deshalb immer wieder Bewegungen und Wahrnehmungsübungen mit den Gesangsübungen und Liedern verbunden. Anders als bei anderen Instrumenten können Sängerinnen und Sänger ihr Instrument nicht sehen. Deshalb spielt im Gesangsunterricht neben der Körperwahrnehmung das Zuhören eine besonders große Rolle. Den Ton sauber zu treffen wird genauso trainiert, wie die Klangfarbe eines Tons so zu wählen, dass er zu einem bestimmten Stil passt. Sich selbst zuzuhören fordert ein hohes Maß an Konzentration. Das eigene Singen nach bestimmten Kriterien zu beurteilen und zu verändern fördert neben der Selbstwahrnehmung auch die Selbstreflexion. Wer gelernt hat seine Stimme sicher zu halten, für den bietet sich auch das zwei- oder mehrstimmige Singen mit anderen Schülern der Musikschule an. So kann die eigene Stimme im Zusammenklang mit anderen ganz neu erlebt werden. Eine eigene Stimme im Ensemble zu halten und in den Gesamtklang einzubringen stärkt das Selbstvertrauen und baut oft ein starkes Gemeinschaftsgefühl auf.

Gesangsunterricht für Kinder
Für Kinder werden die Inhalte des Gesangsunterrichts auf spielerische Art vermittelt. Eine bildhafte Sprache und die Anregung des Vorstellungsvermögens spielen dabei eine wichtige Rolle. Oft werden auch Bewegungen zur Gestaltung der Lieder verwendet. Dadurch prägt sich der Liedtext besonders gut ein und gleichzeitig wird dem Bewegungsbedürfnis der Kinder Rechnung getragen. Die Freude am Singen soll geweckt oder erhalten werden. Die Auswahl von kindgerechten Liedern in verschiedenen Stimmungen ermöglicht, die eigenen Gefühle in den Liedern zu entdecken und im Singen auszudrücken.

Gesangsunterricht für Anfänger
Am Anfang steht im Gesangsunterricht das Erlernen grundlegender Atem- und Stimmtechniken im Vordergrund. Dafür wird jede Stunde mit Atem- und Stimmübungen begonnen, die für die Stimme und die Bedürfnisse jedes Schülers individuell ausgewählt werden. Die bei den Übungen erlernten Techniken werden anschließend auf die von Schüler und Gesangslehrer gemeinsam ausgewählten Lieder übertragen.

Gesangsunterricht für Fortgeschrittene
Auch für fortgeschrittene Sängerinnen und Sänger bietet der Gesangsunterricht Möglichkeiten der Weiterentwicklung. Hier spielen ebenso Technikübungen am Anfang der Stunde eine wichtige Rolle. Probleme, die beim Singen auftreten, können besprochen und in den Unterrichtsverlauf eingebracht werden. Durch Liedvorschläge des Gesangslehrers kann das eigene Repertoire erweitert und an einer stilistischen Vielfalt gearbeitet werden. Die Arbeit an Details und am Ausdruck der Stücke stehen hier besonders im Vordergrund.

Unterrichtsdauer
Der Unterricht beginnt grundsätzlich mit 30 Minuten pro Woche zu einer zwischen Ihnen und der Lehrkraft zuvor abgestimmten Zeit und kann später je nach Unterrichtsfortschritt in Abstimmung mit der Lehrkraft auf 45 Minuten pro Woche erhöht werden. Alternativ kann der Unterricht auch als Gruppenunterricht mit zwei Schülern zu 45 Minuten pro Woche erteilt werden.

Ein Schuljahr läuft vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres. Anmeldungen sind davon unabhängig ganzjährig möglich. In Ferienzeiten des Bundeslandes Thüringen findet kein Unterricht statt.

Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung und entsprechender Leistungsbereitschaft können zusätzlich kostenfreien Förderunterricht erhalten. Dies setzt satzungsgemäß die Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Altenburger Land voraus.

Alter
ab 10 Jahre

Mögliche Unterrichtsorte
Schulteil Altenburg
Schulteil Schmölln

Lehrkräfte
Die Musikschule verfügt über hochqualifiziertes Lehrpersonal, dass stets mit hohem Engagement und Hingabe den Unterricht gestaltet und die zielgerichtete Weiterentwicklung der insgesamt mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler aktiv im Blick behält. So ist es möglich, dass unsere Schüler erfolgreich Leistungsabschlüsse belegen, bei Wettbewerben ihre sehr gute Ausbildung bestätigen und auf zahlreichen Konzerten ihr Können präsentieren.

Unsere Musikpädagogen und -pädagoginnen können Sie in unserer Lehrerübersicht kennenlernen. Bei welcher Lehrkraft Sie Unterricht erhalten, richtet sich nach den freien Kapazitäten unserer Lehrkräfte zum gewünschten Unterrichtsbeginn und wird von der Schulleitung festgelegt.

Aufgrund der hohen Nachfrage besteht im Fach Gesang derzeit eine längere Wartezeit für freie Unterrichtsplätze. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie weitere Instrumente zur Auswahl.

Preise im Überblick

Die Unterrichtsgebühr ist abhängig von der Unterrichtsform sowie Zeitdauer und wird in zwei Stufen für Kinder und Jugendliche oder Erwachsene erhoben. Die Unterrichtsgebühr ist monatlich und auch in den unterrichtsfreien Ferienzeiten zu zahlen. Bitte lesen Sie vor Unterrichtsbeginn zusätzlich die weiteren Bestimmungen unserer Gebührenordnung und Satzung.

Stufe I – Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienst Leistende (bei Vorliegen eines entsprechenden schriftlichen Nachweises)

DauerEinzel­unterrichtGruppen­unterricht
30 Min./Woche40,- Euro pro Monat-
45 Min./Woche50,- Euro pro Monat33,- Euro pro Monat
Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührenordnung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %

Sozialleistungsempfänger mit Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zahlen für den bewilligten Leistungszeitraum maximal 10,00 Euro pro Monat. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides mit der Anmeldung. Folgebescheide sind der Musikschule selbstständig und unaufgefordert einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum die Sozialermäßigung zu erhalten. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten.

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Stufe ll – Erwachsene

Erwachsene ab 18 Jahren, die nicht in Stufe l fallen.

DauerEinzel­unterrichtGruppen­unterricht
30 Min./Woche55,- Euro pro Monat-
45 Min./Woche75,- Euro pro Monat50,- Euro pro Monat
Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührenordnung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %

Sozialleistungsempfänger mit Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zahlen für den bewilligten Leistungszeitraum maximal 50 % des maßgeblichen Gebührensatzes. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides mit der Anmeldung. Folgebescheide sind der Musikschule selbstständig und unaufgefordert einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum die Sozialermäßigung zu erhalten. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten.

Anmeldung

Jetzt online anmelden – so einfach geht’s

Sie können sich oder Ihr Kind jederzeit schnell und einfach über das Onlineformular auf unserer Webseite anmelden. Ist ein Platz im gewünschten Unterrichtsfach verfügbar, erhalten Sie von uns schnellstmöglich Bescheid. Die für Sie zuständige Lehrkraft wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen ersten Kennenlerntermin zu vereinbaren.

Sollte gerade kein Platz frei sein, nehmen wir Sie kostenfrei und unverbindlich in unsere Warteliste auf und informieren Sie darüber per E-Mail. Sie erhalten dann von uns zu gegebener Zeit Bescheid, wenn wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können.

Zahlung

Zahlungsmethoden und Gebührenbescheid
Die Gebühren sind zum 15. eines jeden Monats – auch in Ferienzeiten (Thüringen) – fällig und können wahlweise per Lastschrift oder Dauerauftrag/Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides gezahlt werden.

Die Schüler- und Zahlungsdaten sowie die Lastschriftvereinbarung erhalten Sie mit dem Gebührenbescheid per Post durch die Musikschulverwaltung.

Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist zum 28.02. oder 31.07. eines Schuljahres mit einer Frist von vier Wochen möglich. Außerordentliche Kündigungen sind gemäß § 7 Abs. 2, 3 der Satzung möglich.

Nutzen Sie für die Abmeldung unser Onlineformular, das Ihnen den nächst möglichen Kündigungstermin automatisch anzeigt.