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Oboe
Unterricht im Fach Oboe
Die Musikschule bietet für Kinder und Erwachsene mehr als 25 Instrumente zum Erlernen. Die Oboe gehört zur Familie der Holzblasinstrumente und ist eine Weiterentwicklung der mittelalterlichen Schalmei. Der französische Name der Oboe lautet Hautbois und bedeutet so viel wie hoch bzw. laut klingendes Holz. Die Erzeugung der Töne erfolgt wie beim Fagott durch ein doppeltes Rohrblatt. Die Oboe gilt bezogen auf ihren Aufbau als eines der kompliziertesten Instrumente. Charakteristisch sind die vielen Klappen, die von Modell zu Modell variieren. Oboen werden in Sinfonie- und Blasorchestern eingesetzt und sind in verschiedensten Kammermusikensembles, aber auch als Soloinstrument zu hören. Vor dem Oboenunterricht lohnt sich ab 5 Jahre eine musikalische Ausbildung beispielsweise auf der Blockflöte.
Die Vorteile des Oboenspiels
Die Oboenlehrer unserer Musikschule haben in vielen Jahren zahlreiche Schüler ausgebildet. Oboe zu spielen ist eine wunderbare Fähigkeit, die jeder erlernen kann. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Oboenlehrer wissen wir, worauf es beim Oboe lernen ankommt und welche Vorteile der Oboenunterricht mit sich bringt. Die Oboe spielen bietet die Möglichkeit, sich kreativ auszudrücken und eigene Ideen musikalisch umzusetzen. In unserem Oboenunterricht liegt uns die individuelle Ausbildung der Schüler sehr am Herzen. Damit Anfänger und Fortgeschrittene bestmögliche Erfolge beim Oboe lernen erzielen, legen wir in unserem Oboenunterricht viel Wert auf eine saubere Technik, um die richtige Atmung sowie Feinmotorik und Hand-Augen-Koordination von Beginn an zu trainieren. Auch das Gedächtnis und die Konzentration werden im Oboenunterricht gefördert. Beim Oboe spielen müssen viele Informationen gleichzeitig verarbeitet werden, was zu einer Verbesserung der kognitiven Fähigkeiten führt. Auch das Lesen von Noten sowie die Griffarten erfordern eine hohe Konzentration und Aufmerksamkeit. Als fester Bestandteil beim Erlernen eines Instrumentes wird die Notenlehre durch unsere Oboenlehrer spielerisch mit im Oboenunterricht eingebunden, sodass die Schüler zu kompletten Musikern ausgebildet werden. Die Musikschule bietet neben dem Einzel- und Gruppenunterricht für die Oboe auch das Spielen in verschiedenen Ensembles an. So können erlernte Fähigkeiten mit anderen Musizierenden verfeinert werden. Gemeinsames Musikmachen verbindet, wodurch Zusammenarbeit und Gemeinschaftsgefühl gefördert und soziale Kontakte geknüpft werden. Je nach Lernfortschritt ist die Teilnahme an Wettbewerben oder Auftritten bei Konzerten möglich und wird auch gefördert.
Oboenunterricht für Kinder
Als erfahrene Musikpädagogen bieten wir in unserer Musikschule einen kindgerechten Oboenunterricht an, der bereits den jüngsten Schülern Spaß an der Musik vermittelt. Unsere Methode beruht auf musikpädagogischer Qualifikation in Verbindung mit jahrelanger Erfahrung und fördert die Kreativität und Musikalität der Kinder. Unser Ziel ist es, den Kindern durch den Oboenunterricht Freude und Kreativität in ihrer Musikalität zu vermitteln. Durch die spielerische Herangehensweise entwickeln die Kinder ein besseres Gespür für Rhythmus und Melodie und lernen, sich kreativ auszudrücken.
Oboenunterricht für Anfänger
Wenn Sie noch nie zuvor Oboe gespielt haben, bauen unsere Oboenlehrer den Oboenunterricht dementsprechend auf und passen diesen an Ihr Spielniveau an. Schritt für Schritt lernen Sie grundlegende Atem- und Grifftechniken mit der Oboe zu spielen. Das Ziel ist, das Fundament des Oboe Spielens zu bilden und die sichere Verwendung der Grundtechniken zu verfestigen.
Oboenunterricht für Fortgeschrittene
Wenn Sie bereits über einige Erfahrung im Oboe spielen verfügen, können Sie im Unterricht darauf aufbauen. Unsere Oboenlehrer prüfen dabei Ihre bisherigen Kenntnisse und richten den weiteren Unterrichtsverlauf danach aus. Für Fortgeschrittene steht die Verfeinerung von Technik, Rhythmus und Ton im Vordergrund.
Unterrichtsdauer
Der Unterricht beginnt grundsätzlich mit 30 Minuten pro Woche zu einer zwischen Ihnen und der Lehrkraft zuvor abgestimmten Zeit und kann später je nach Unterrichtsfortschritt in Abstimmung mit der Lehrkraft auf 45 Minuten pro Woche erhöht werden. Alternativ kann der Unterricht auch als Gruppenunterricht mit zwei Schülern zu 45 Minuten pro Woche erteilt werden.
Ein Schuljahr läuft vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres. Anmeldungen sind davon unabhängig ganzjährig möglich. In Ferienzeiten des Bundeslandes Thüringen findet kein Unterricht statt.
Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung und entsprechender Leistungsbereitschaft können zusätzlich kostenfreien Förderunterricht erhalten. Dies setzt satzungsgemäß die Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Altenburger Land voraus.
Alter
ab 10 Jahre
Mögliche Unterrichtsorte
Schulteil Altenburg
Mietinstrument
Oboen können in unterschiedlichen Größen ausgeliehen werden. Die Mietgebühr beträgt ab 4,00 Euro bis 15,00 Euro pro Monat, abhängig vom Wert des Leihinstrumentes und ist zusätzlich zur Unterrichtsgebühr zu zahlen.
Dazu wird eine gesonderte Mietvereinbarung (Gebrauchsüberlassung) mit der Musikschule geschlossen, die Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid erhalten. Darin finden Sie die Bezeichnung des Leihinstrumentes mit Inventarnummer sowie die Angabe der monatlich zu zahlenden Mietgebühr. Bitte beachten Sie, dass die Mietgebühr ab dem Monat der Ausgabe bis einschließlich dem Monat der Rückgabe des Leihinstrumentes fällig wird.
Lehrkräfte
Die Musikschule verfügt über hochqualifiziertes Lehrpersonal, dass stets mit hohem Engagement und Hingabe den Unterricht gestaltet und die zielgerichtete Weiterentwicklung der insgesamt mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler aktiv im Blick behält. So ist es möglich, dass unsere Schüler erfolgreich Leistungsabschlüsse belegen, bei Wettbewerben ihre sehr gute Ausbildung bestätigen und auf zahlreichen Konzerten ihr Können präsentieren.
Unsere Musikpädagogen und -pädagoginnen können Sie in unserer Lehrerübersicht kennenlernen. Bei welcher Lehrkraft Sie Unterricht erhalten, richtet sich nach den freien Kapazitäten unserer Lehrkräfte zum gewünschten Unterrichtsbeginn und wird von der Schulleitung festgelegt.
Aufgrund der hohen Nachfrage besteht bei diesem Instrument derzeit eine längere Wartezeit für freie Unterrichtsplätze. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie weitere Instrumente zur Auswahl.
Preise im Überblick
Die Unterrichtsgebühr ist abhängig von der Unterrichtsform sowie Zeitdauer und wird in zwei Stufen für Kinder und Jugendliche oder Erwachsene erhoben. Die Unterrichtsgebühr ist monatlich und auch in den unterrichtsfreien Ferienzeiten zu zahlen. Bitte lesen Sie vor Unterrichtsbeginn zusätzlich die weiteren Bestimmungen unserer Gebührenordnung und Satzung.
Stufe I – Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienst Leistende (bei Vorliegen eines entsprechenden schriftlichen Nachweises)
Dauer | Einzelunterricht | Gruppenunterricht |
---|---|---|
30 Min./Woche | 40,- Euro pro Monat | - |
45 Min./Woche | 50,- Euro pro Monat | 33,- Euro pro Monat |
Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührenordnung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %
Sozialleistungsempfänger mit Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zahlen für den bewilligten Leistungszeitraum maximal 10,00 Euro pro Monat. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides mit der Anmeldung. Folgebescheide sind der Musikschule selbstständig und unaufgefordert einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum die Sozialermäßigung zu erhalten. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten.
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Stufe ll – Erwachsene
Erwachsene ab 18 Jahren, die nicht in Stufe l fallen.
Dauer | Einzelunterricht | Gruppenunterricht |
---|---|---|
30 Min./Woche | 55,- Euro pro Monat | - |
45 Min./Woche | 75,- Euro pro Monat | 50,- Euro pro Monat |
Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührenordnung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %
Sozialleistungsempfänger mit Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zahlen für den bewilligten Leistungszeitraum maximal 50 % des maßgeblichen Gebührensatzes. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides mit der Anmeldung. Folgebescheide sind der Musikschule selbstständig und unaufgefordert einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum die Sozialermäßigung zu erhalten. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten.
Anmeldung
Jetzt online anmelden – so einfach geht’s
Sie können sich oder Ihr Kind jederzeit schnell und einfach über das Onlineformular auf unserer Webseite anmelden. Ist ein Platz im gewünschten Unterrichtsfach verfügbar, erhalten Sie von uns schnellstmöglich Bescheid. Die für Sie zuständige Lehrkraft wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen ersten Kennenlerntermin zu vereinbaren.
Sollte gerade kein Platz frei sein, nehmen wir Sie kostenfrei und unverbindlich in unsere Warteliste auf und informieren Sie darüber per E-Mail. Sie erhalten dann von uns zu gegebener Zeit Bescheid, wenn wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können.
Zahlung
Zahlungsmethoden und Gebührenbescheid
Die Gebühren sind zum 15. eines jeden Monats – auch in Ferienzeiten (Thüringen) – fällig und können wahlweise per Lastschrift oder Dauerauftrag/Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides gezahlt werden.
Die Schüler- und Zahlungsdaten sowie die Lastschriftvereinbarung erhalten Sie mit dem Gebührenbescheid per Post durch die Musikschulverwaltung.
Kündigung
Eine ordentliche Kündigung ist zum 28.02. oder 31.07. eines Schuljahres mit einer Frist von vier Wochen möglich. Außerordentliche Kündigungen sind gemäß § 7 Abs. 2, 3 der Satzung möglich.
Nutzen Sie für die Abmeldung unser Onlineformular, das Ihnen den nächst möglichen Kündigungstermin automatisch anzeigt.