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Fagott

Unterricht im Fach Fagott

Die Musikschule bietet für Kinder und Erwachsene mehr als 25 Instrumente zum Erlernen. Das Fach Fagott ist dabei etwas Besonders. Das Fagott gehört wie auch die Oboe zur Familie der Doppelrohrblattinstrumente. Fagotte gibt es schon seit dem 16. Jahrhundert. Der Name des Instruments leitet sich aus dem Italienischen „fagotto“ ab, was Bündel bedeutet, da es aus zwei parallel verlaufenden Holzröhren besteht. Diese Holzröhren mit einer Gesamtlänge von 260 cm und einem Gesamtgewicht von etwa 3,5 kg machen es erforderlich, das Fagott mit einem Tragegurt am Oberkörper zu spielen.

Die Vorteile des Fagottspiels
Die Fagottlehrer unserer Musikschule haben in Jahrzehnten zahlreiche Schüler ausgebildet. Fagott zu spielen ist eine wunderbare Fähigkeit, die jeder erlernen kann. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Fagottlehrer wissen wir, worauf es beim Fagott lernen ankommt. Das Erzeugen der Töne beim Fagott erfolgt über ein Doppelrohrmundstück. Dieses ist über einen sogenannten S-Bogen mit dem Instrument verbunden. Durch das Bedienen der sechs Tonlöcher und einer komplexen Mechanik verändern Fagott Spielende die Luftsäule im Instrument und erzeugen so verschiedene Töne. Das Erlernen des Fagotts schult das Gedächtnis, die Konzentration, das musikalische Hören sowie das Gespür für den richtigen Rhythmus. Durch regelmäßigen Unterricht in der Musikschule und darüber hinaus regelmäßiges Üben stellen sich anfangs schnelle Lernerfolge ein. Die ersten Töne können mit dem Fagott leichter erzeugt werden als bei einem Blechblasinstrument. Zum Erzeugen der Töne wird viel Luft benötigt. Das Anblasen des Doppelrohres setzt eine besondere Lippenspannung voraus, die durch regelmäßiges Üben schnell erlernt werden kann. Unter Anleitung und ständiger Kontrolle im Unterricht erlernen Fagottschüler so die korrekte Atemtechnik, um mit dem Fagott klangvolle Töne zu erzeugen. Als fester Bestandteil beim Erlernen eines Instrumentes wird die Notenlehre durch unsere Fagottlehrer spielerisch mit im Fagottunterricht eingebunden, sodass die Schüler zu kompletten Musikern ausgebildet werden. Gemeinsames Musikmachen verbindet und so ist das Fagott in Orchestern und Kammermusik-Ensembles ein sehr gefragtes Instrument, zumal es vergleichsweise wenige Fagott Spielende gibt. Das Fagott bildet aufgrund seines Tonumfanges in der tiefen und mittleren Tonlage das klangliche Fundament im Ensemblespiel. Je nach Lernfortschritt ist die Teilnahme an Wettbewerben oder Auftritten bei Konzerten möglich und wird auch gefördert.

Fagottunterricht für Kinder
Als erfahrene Musikpädagogen bieten wir in unserer Musikschule einen kindgerechten Fagottunterricht an, der bereits den jüngsten Schülern Spaß an der Musik vermittelt. Unsere Methode beruht auf musikpädagogischer Qualifikation in Verbindung mit jahrelanger Erfahrung und fördert die Kreativität und Musikalität der Kinder. Unser Ziel ist es, den Kindern durch den Fagottunterricht Freude und Kreativität in ihrer Musikalität zu vermitteln. Durch die spielerische Herangehensweise entwickeln die Kinder ein besseres Gespür für Rhythmus und Melodie und lernen, sich kreativ auszudrücken. Kinder erlernen das Fagottspiel auf dem kleinen und leichteren Fagottino, was den Einstieg in dieses Instrument vereinfacht.

Fagottunterricht für Anfänger
Wenn Sie noch nie zuvor Fagott gespielt haben, bauen unsere Fagottlehrer den Fagottunterricht dementsprechend auf und passen diesen an Ihr Spielniveau an. Schritt für Schritt lernen Sie grundlegende Techniken. Das Ziel ist, das Fundament des Fagott Spielens zu bilden und die sichere Verwendung der Grundtechniken, insbesondere der richtigen Atemtechnik, zu verfestigen.

Fagottunterricht für Fortgeschrittene
Wenn Sie bereits über einige Erfahrung im Fagott spielen verfügen, können Sie im Unterricht darauf aufbauen. Unsere Fagottlehrer prüfen dabei Ihre bisherigen Kenntnisse und richten den weiteren Unterrichtsverlauf danach aus. Für Fortgeschrittene steht die Verfeinerung von Technik, Rhythmus und Ton im Vordergrund, um das volle Klangspektrum des Fagotts abzubilden.

Unterrichtsdauer
Der Unterricht beginnt grundsätzlich mit 30 Minuten pro Woche zu einer zwischen Ihnen und der Lehrkraft zuvor abgestimmten Zeit und kann später je nach Unterrichtsfortschritt in Abstimmung mit der Lehrkraft auf 45 Minuten pro Woche erhöht werden. Alternativ kann der Unterricht auch als Gruppenunterricht mit zwei Schülern zu 45 Minuten pro Woche erteilt werden.

Ein Schuljahr läuft vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres. Anmeldungen sind davon unabhängig ganzjährig möglich. In Ferienzeiten des Bundeslandes Thüringen findet kein Unterricht statt.

Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung und entsprechender Leistungsbereitschaft können zusätzlich kostenfreien Förderunterricht erhalten. Dies setzt satzungsgemäß die Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Altenburger Land voraus.

Alter
ab 6 Jahre

Mögliche Unterrichtsorte
Schulteil Altenburg

Mietinstrument
Fagotte können in unterschiedlichen Größen ausgeliehen werden. Die Mietgebühr beträgt ab 4,00 Euro bis 15,00 Euro pro Monat, abhängig vom Wert des Leihinstrumentes und ist zusätzlich zur Unterrichtsgebühr zu zahlen.

Dazu wird eine gesonderte Mietvereinbarung (Gebrauchsüberlassung) mit der Musikschule geschlossen, die Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid erhalten. Darin finden Sie die Bezeichnung des Leihinstrumentes mit Inventarnummer sowie die Angabe der monatlich zu zahlenden Mietgebühr. Bitte beachten Sie, dass die Mietgebühr ab dem Monat der Ausgabe bis einschließlich dem Monat der Rückgabe des Leihinstrumentes fällig wird.

Lehrkräfte
Die Musikschule verfügt über hochqualifiziertes Lehrpersonal, dass stets mit hohem Engagement und Hingabe den Unterricht gestaltet und die zielgerichtete Weiterentwicklung der insgesamt mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler aktiv im Blick behält. So ist es möglich, dass unsere Schüler erfolgreich Leistungsabschlüsse belegen, bei Wettbewerben ihre sehr gute Ausbildung bestätigen und auf zahlreichen Konzerten ihr Können präsentieren.

Unsere Musikpädagogen und -pädagoginnen können Sie in unserer Lehrerübersicht kennenlernen. Bei welcher Lehrkraft Sie Unterricht erhalten, richtet sich nach den freien Kapazitäten unserer Lehrkräfte zum gewünschten Unterrichtsbeginn und wird von der Schulleitung festgelegt.

Preise im Überblick

Die Unterrichtsgebühr ist abhängig von der Unterrichtsform sowie Zeitdauer und wird in zwei Stufen für Kinder und Jugendliche oder Erwachsene erhoben. Die Unterrichtsgebühr ist monatlich und auch in den unterrichtsfreien Ferienzeiten zu zahlen. Bitte lesen Sie vor Unterrichtsbeginn zusätzlich die weiteren Bestimmungen unserer Gebührenordnung und Satzung.

Stufe I – Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienst Leistende (bei Vorliegen eines entsprechenden schriftlichen Nachweises)

DauerEinzel­unterrichtGruppen­unterricht
30 Min./Woche40,- Euro pro Monat-
45 Min./Woche50,- Euro pro Monat33,- Euro pro Monat

Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührenordnung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %

Sozialleistungsempfänger mit Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zahlen für den bewilligten Leistungszeitraum maximal 10,00 Euro pro Monat. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides mit der Anmeldung. Folgebescheide sind der Musikschule selbstständig und unaufgefordert einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum die Sozialermäßigung zu erhalten. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten.

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Stufe ll – Erwachsene

Erwachsene ab 18 Jahren, die nicht in Stufe l fallen.

DauerEinzel­unterrichtGruppen­unterricht
30 Min./Woche55,- Euro pro Monat-
45 Min./Woche75,- Euro pro Monat50,- Euro pro Monat

Familien- und Sozialermäßigung (gemäß § 7 Gebührenordnung)
2. Familienmitglied 20 %
3. Familienmitglied 25 %
4. und jedes weitere Familienmitglied je 50 %

Sozialleistungsempfänger mit Leistungen zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zahlen für den bewilligten Leistungszeitraum maximal 50 % des maßgeblichen Gebührensatzes. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides mit der Anmeldung. Folgebescheide sind der Musikschule selbstständig und unaufgefordert einzureichen, um auch für den verlängerten Leistungszeitraum die Sozialermäßigung zu erhalten. Bei mehreren Gebührenschuldnern gilt diese Ermäßigung nur, wenn alle Gebührenschuldner Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG erhalten.

Anmeldung

Jetzt online anmelden – so einfach geht’s

Sie können sich oder Ihr Kind jederzeit schnell und einfach über das Onlineformular auf unserer Webseite anmelden. Ist ein Platz im gewünschten Unterrichtsfach verfügbar, erhalten Sie von uns schnellstmöglich Bescheid. Die für Sie zuständige Lehrkraft wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen ersten Kennenlerntermin zu vereinbaren.

Sollte gerade kein Platz frei sein, nehmen wir Sie kostenfrei und unverbindlich in unsere Warteliste auf und informieren Sie darüber per E-Mail. Sie erhalten dann von uns zu gegebener Zeit Bescheid, wenn wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können.

Zahlung

Zahlungsmethoden und Gebührenbescheid
Die Gebühren sind zum 15. eines jeden Monats – auch in Ferienzeiten (Thüringen) – fällig und können wahlweise per Lastschrift oder Dauerauftrag/Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides gezahlt werden.

Die Schüler- und Zahlungsdaten sowie die Lastschriftvereinbarung erhalten Sie mit dem Gebührenbescheid per Post durch die Musikschulverwaltung.

Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist zum 28.02. oder 31.07. eines Schuljahres mit einer Frist von vier Wochen möglich. Außerordentliche Kündigungen sind gemäß § 7 Abs. 2, 3 der Satzung möglich.

Nutzen Sie für die Abmeldung unser Onlineformular, das Ihnen den nächst möglichen Kündigungstermin automatisch anzeigt.