Foto: Kristoffer Finn/VdM
Nachwuchsstreichorchester
Über das Nachwuchsstreichorchester
Das Nachwuchsstreichorchester richtet sich an alle Kinder, die ein Streichinstrument – Violine, Viola, Violoncello oder Kontrabass – spielen können und vor allem Spaß daran haben, gemeinsam mit anderen Kindern zu musizieren.
Voraussetzung ist, dass sie das jeweilige Instrument bereits seit etwa zwei Jahren erlernen und spielen.
Nach dem Absolvieren des Nachwuchsstreichorchesters können die Kinder in das JugendSinfonieOrchester der Musikschule wechseln und dort weitere Orchestererfahrung sammeln.
Alter
ab 6 Jahre, Vorkenntnisse erforderlich
Unterrichtsort
Schulteil Altenburg
Turnus
wöchentlich
Leitung
Constanze Drinda
Preise im Überblick
Die Unterrichtsgebühr wird in zwei Stufen für Kinder und Jugendliche oder Erwachsene erhoben. Die Unterrichtsgebühr ist monatlich und auch in den unterrichtsfreien Ferienzeiten zu zahlen. Bitte lesen Sie vor Unterrichtsbeginn zusätzlich die weiteren Bestimmungen unserer Gebührenordnung und Satzung.
Stufe I – Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienst Leistende (bei Vorliegen eines entsprechenden schriftlichen Nachweises)
Stufe II – Erwachsene
Erwachsene ab 18 Jahre, die nicht in Stufe I fallen
Ensemblefach | pro Monat |
---|---|
Stufe I - Kinder und Jugendliche ohne Einzel- oder Gruppenunterricht | 13,00 Euro |
Stufe II - Erwachsene ohne Einzel- oder Gruppenunterricht | 18,00 Euro |
Stufe I oder II im Einzel- oder Gruppenunterricht | 0,00 Euro |
Termine im Überblick
Unterrichtsort
Wochentag
Uhrzeit
Raum
Lehrkraft
Schulteil Altenburg
mittwochs
18.15 – 19.00 Uhr
Raum 2.3
Constanze Drinda
Zahlung
Zahlungsmethoden und Gebührenbescheid
Die Gebühren sind satzungsgemäß zum 15. eines jeden Monats und auch in Ferienzeiten (Thüringen) fällig. Die Gebühren sind unbar nach Erhalt des Gebührenbescheides zu zahlen, vorzugsweise per Lastschrift.
Die Schüler- und Zahlungsdaten (Mandatsreferenz) werden Ihnen mit dem Gebührenbescheid durch die Musikschulverwaltung mitgeteilt.
Kündigung
Eine ordentliche Kündigung ist schriftlich zum 28.02. (bzw. 29.02.) oder 31.07. eines Schuljahres mit einer Frist von vier Wochen möglich. Außerordentliche Kündigungen sind schriftlich gemäß § 7 Abs. 2, 3 der Satzung möglich.
Nutzen Sie für die Abmeldung unser Onlineformular, alternativ ist die Abmeldung per Brief oder E-Mail möglich.
Anmeldung
Jetzt online anmelden – so einfach geht’s
Sie können sich oder Ihr Kind jederzeit schnell und einfach über das Onlineformular auf unserer Webseite anmelden. Ist ein Platz im gewünschten Unterrichtsfach verfügbar, erhalten Sie von uns schnellstmöglich Bescheid. Die für Sie zuständige Lehrkraft wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen ersten Kennenlerntermin zu vereinbaren.
Sollte gerade kein Platz frei sein, nehmen wir Sie kostenfrei und unverbindlich in unsere Warteliste auf und informieren Sie darüber per E-Mail. Sie erhalten dann von uns zu gegebener Zeit Bescheid, wenn wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können.